Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt eine Checkliste Passivhausbau zu erstellen. Die Liste soll als
Hilfsmittel eingesetzt werden, um bei jeder B-Plan-Bearbeitung prüfen zu können, ob:
● die Kriterien für einen Passivhaus-Neubau oder
● für eine Instandsetzung oder Renovierung mit Passivhauskomponenten
hinreichend erfüllt werden. Hierzu gehören zum Beispiel die Aspekte Südausrichtung, Pultdach
zulassen, hinreichende Abstände zur Vermeidung von Verschattung und Reserven zur Aufbringung
einer besonderen zusätzlichen Außendämmung innerhalb der Baufenster.
Begründung:
Im Vortrag zum Passivhausbau am 10.10.06 wurde dargestellt, dass nach heutigem Stand der
Technik der Passivhausstandard ohne besondere Zusatzkosten erreichbar ist. Selbst bei bestehenden
Gebäuden könne mit Einsatz von Passivhaus-Baukomponeneten der Energiebedarf
erheblich gesenkt werden.
Auf Nachfrage wurden auch Kriterien genannt, die Voraussetzung für eine Passivhausbebauung
sind. Im Hinblick auf die seitens der Stadt angestrebte CO2-Reduktion, sehen wir gerade in
Passivhaus-Bautechnologie eine wesentliche Komponente, um dieses Ziel zu erreichen.
Deshalb sollten bei jeder Aufstellung oder Änderung eines B-Planes an Hand einer Checkliste
die technischen Voraussetzungen für den Passivhausbau und der Einsatz von Passivhaus-
Baukomponenten für die bestehende Bausubstanz geprüft werden, um den Einsatz dieser
Bautechnik zu erleichtern. Durch den Einsatz geeigneter Bautechnik erleichtern wir den Bauherrn
und Eigentümern ihre Energiekosten wirksam zu senken.
Antrag gestellt in der SVV aam 28.10.2006, verwiesen an den Stadtplanungs- und Bauausschuß
Am 4.12.2006 wurde im SPBA eine Checkliste vorgelegt, damit positiv erledigt.
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