Der Magistrat wird beauftragt zu veranlassen:
● An allen Fußgängerüberwegen wird bei jedem Ampelumlauf für Fußgänger eine
Grünphase in der erforderlichen Mindestlänge angeboten.
● Die Signalschalter für Fußgänger sollten so geschaltet werden, dass hierüber
eine Grünphasenverlängerung angefordert werden kann.
● Wenn zwischen den Straßenbahngleisen und der Fahrbahn der B26 mangels
ausreichendem Abstand kein Drängelgitter gesetzt werden kann, soll es immer
nur eine durchgehende Grünphase über die B26 und die Straßenbahntrasse
geben.
● Soweit es sich anbietet, sollte bei Eintreffen einer Straßenbahn an einer
Haltestelle für den Fußgängerüberweg über die B26 eine Grünphase geschaltet
werden.
Begründung: