Ampelsteuerung an den Fußgängerüberwegen entlang der B26 (AN 2006-05) 1. März 20078. Februar 2016 Der Magistrat wird beauftragt zu veranlassen: ● An allen Fußgängerüberwegen wird bei jedem Ampelumlauf für Fußgänger eine Grünphase in der erforderlichen Mindestlänge angeboten. ● Die Signalschalter für Fußgänger sollten so geschaltet werden, dass hierüber eine Grünphasenverlängerung angefordert werden kann. ● Wenn zwischen den Straßenbahngleisen und der Fahrbahn der B26 mangels ausreichendem Abstand kein Drängelgitter gesetzt werden kann, soll es immer nur eine durchgehende Grünphase über die B26 und die Straßenbahntrasse geben. ● Soweit es sich anbietet, sollte bei Eintreffen einer Straßenbahn an einer Haltestelle für den Fußgängerüberweg über die B26 eine Grünphase geschaltet werden. Begründung: Die Herabstufung der Fußgängerverbindungen gegenüber dem Autoverkehr ist aufzuheben. Das grundsätzliche Grünphasenangebot reduziert die Wartezeiten für Fußgänger und ist im Hinblick auf den gesamten Verkehrsablauf für alle Verkehrsteilnehmer berechenbarer. Die Betätigung der Signalgeber, die teilweise mit Füßen betätigt werden, ist nicht mehr zwingend notwendig. Der Ausfall eines Signalgebers ist nicht mehr so kritisch, weil es zyklisch eine Grünpahse gibt. In den dargestellten Veränderungen sehen wir insbesondere einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger, die nicht in der Lage sind in „Normalgeschwindigkeit“ die Übergangsstellen zu passieren. Antrag gestellt in der SVV aam 1.3.2007, verwiesen an den Stadtplanungs- und Bauausschuß Am 22.3.2007 im SPBA diskutiert und bleibt offen, zuständigkeiten im Bundesamt für Straßenwesen Am 13.12 2007 erneut im SPBA weiterhin offen, allerdings verändern sich die Schaltungen an der B26 spürbar.
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