Der Magistrat wird beauftragt zu veranlassen:
● An allen Fußgängerüberwegen wird bei jedem Ampelumlauf für Fußgänger eine
Grünphase in der erforderlichen Mindestlänge angeboten.
● Die Signalschalter für Fußgänger sollten so geschaltet werden, dass hierüber
eine Grünphasenverlängerung angefordert werden kann.
● Wenn zwischen den Straßenbahngleisen und der Fahrbahn der B26 mangels
ausreichendem Abstand kein Drängelgitter gesetzt werden kann, soll es immer
nur eine durchgehende Grünphase über die B26 und die Straßenbahntrasse
geben.
● Soweit es sich anbietet, sollte bei Eintreffen einer Straßenbahn an einer
Haltestelle für den Fußgängerüberweg über die B26 eine Grünphase geschaltet
werden.
Begründung:
Die Herabstufung der Fußgängerverbindungen gegenüber dem Autoverkehr ist
aufzuheben. Das grundsätzliche Grünphasenangebot reduziert die Wartezeiten für
Fußgänger und ist im Hinblick auf den gesamten Verkehrsablauf für alle
Verkehrsteilnehmer berechenbarer. Die Betätigung der Signalgeber, die teilweise mit
Füßen betätigt werden, ist nicht mehr zwingend notwendig. Der Ausfall eines
Signalgebers ist nicht mehr so kritisch, weil es zyklisch eine Grünpahse gibt.
In den dargestellten Veränderungen sehen wir insbesondere einen Beitrag zur Verbesserung
der Verkehrssicherheit, insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger, die
nicht in der Lage sind in „Normalgeschwindigkeit“ die Übergangsstellen zu passieren.
Antrag gestellt in der SVV aam 1.3.2007, verwiesen an den Stadtplanungs- und Bauausschuß
Am 22.3.2007 im SPBA diskutiert und bleibt offen, zuständigkeiten im Bundesamt für Straßenwesen
Am 13.12 2007 erneut im SPBA weiterhin offen, allerdings verändern sich die Schaltungen an der B26 spürbar.
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