Belegung der Bürgerhäuser (AN2006-06)

Der Magistrat der Stadt Griesheim wird beauftragt für die Bürgerhäuser aktuelle Belegungspläne
zu erstellen. Dabei sind die in den Räumen ausliegenden Belegungsbücher zu berücksichtigen.
Es ist ein Konzept vorzustellen, das regelt, wie eine hinreichende Nutzung der Räume gesichert
wird.
Begründung:
Die vom Magistrat zur Verfügung gestellten Belegungspläne zeigen die mögliche Sollbelegung,
die sich aus der Summe der diversen Belegungswünsche ergibt.
Am Beispiel des Raumes 204 im Bürgerhaus am Kreuz wird deutlich, dass die tatsächliche Belegung
erheblich vom Belegungsplan abweicht. Gemäß dem Belegungsplan wird der Raum an
durchschnittlich acht Terminen der Woche von neun verschiedenen Gruppen/Veranstaltern genutzt.
Tatsächlich wird der Raum jedoch nur regelmäßig von vier verschiedenen Gruppen für drei Termine
in der Woche genutzt. Dabei sind zwei dieser Nutzergruppen in der Sollbelegung gar nicht
genannt.
Um anderen Nutzern Raumkapazitäten anbieten zu können, sehen wir es als erforderlich an,
die Belegungspläne regelmäßig zu aktualisieren.

Antrag gestellt in der SVV am 27.08.2007, BM erklärt die Situation und das die Pläne aktuell seien und den Antrag für erledigt.

 

 

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