Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat darf Umbaumaßnahmen an den Freiflächen des Rathauses und des Georg-Schüler-Platzes erst beauftragen, wenn ein entsprechender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorliegt.
Vor einem solchen Beschluss sind die einzelnen Bauabschnitte und deren Kosten zu benennen.
eingebracht in die SVV am 09.07.2009, …