Ausgabestopp für Freiflächen Rathaus und Georg-Schüler-Platz (AN 2006-14, 30.06.2009)

Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat darf Umbaumaßnahmen an den Freiflächen des Rathauses und des Georg-Schüler-Platzes erst beauftragen, wenn ein entsprechender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorliegt.

Vor einem solchen Beschluss sind die einzelnen Bauabschnitte und deren Kosten zu benennen.

eingebracht in die SVV am 09.07.2009, …

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