Zur Sanierung der städtischen Bäder, Vorlage 268 (SVV 09.07.2009)

Zur  Vorlage 268 „Sanierung der städtischen Bäder“:

 

Wir alle hier wissen, dass es – ist die Entscheidung für die Sanierung der Bäder erst einmal gefallen -, kein Zurück mehr gibt. Umso notwendiger ist es, eine nachhaltige und keineswegs übereilte Entscheidung zu treffen.

Der Termindruck ist aus unserer Sicht künstlich herbeigeführt. Wir plädieren für eine gute und nachhaltige Entscheidung in der Bäderfrage, das setzt bei gesundem Menschenverstand die Prüfung von Alternativen wie das Allwetterbad voraus.

Gutachten zum Hallenbad

Auch wenn das Gutachten eine umfassende Betriebskostenschätzung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung betriebskostensenkender Maßnahmen vermissen lässt, so ist es in der Bestandsaufnahme umfassend und beschreibt schonungslos und detailliert die Mängel, die – baualterbedingt (1973) – im Hallenbad vorzufinden sind.

Fragen muss man sich: was ist denn an dem Hallenbad überhaupt noch in Ordnung?

Es ist die Holzkonstruktion des Daches (S.22) und der Zustand der „mächtigen tragenden Pfosten an den Giebelseiten der Halle“ (S.13).

Gott-sei-Dank – kann ich da nur sagen.

Ansonsten muss so ziemlich alles, was für den Bäderbetrieb notwendig ist, ausgetauscht oder erneuert werden:

– die Rahmenkonstruktionen sind weitgehend verrottet (S. 13)

– Das Dach aus asbesthaltigen Faserzement-Wellplatten ist undicht (S. 24)

– Beckenumgänge sind undicht, Beckendurchführungen aus Stahl sind korrodiert (S. 24)

– Rohrleitungen, Filteranlagen müssen ausgetauscht werden (S. 75)

– die Chlorgasanlage ist auszutauschen (S. 75)

– eine Erneuerung der Blitzschutzanlage ist zwangsweise erforderlich (S. 93)

– Schornsteine sollten wegen fortschreitender Korrosion entfernt werden.( S. 96)

Aus gesundheitlichen, hygienischen, sicherheitstechnischen oder aus energetischen Gründen sind viele der Mängel kurzfristig zu beheben.

Finanzen

Über die Investitionen ist heute Abend schon viel gesprochen worden. Wer das Gutachten aufmerksam gelesen hat, muss außerdem zu dem Schluss kommen, dass die aufgeführten Sanierungsmaßnahmen nicht das Ende der Fahnenstange sind:

– S.17 „es ist davon auszugehen, dass … Abdichtungsarbeiten ordnungsgemäß erfolgten. Feststellen lässt sich dies jedoch heute nicht. „

– S. 67 „zukünftig erscheinende Richtlinien … können weitere Betrachtungen erforderlich machen“

Hinzukommen Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung. Hier ein Anbau, dort eine Verbesserung, da eine Umbaumaßnahme. Für uns klingt das sehr nach Wunschkonzert, was wir noch hören werden, wenn es darum geht, das Hallenbad – für welche Personengruppe auch immer – attraktiver zu gestalten.

Und dabei trifft der Satz auf S. 9 des Gutachtens doch den Nagel auf den Kopf:

So fand das Bauwerk durch Wachstum, jedoch ohne Generalplanung, seine heutige, etwas unübersichtliche Form und Organisation.“

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