Mindestbreite von Gehwegen (AN 2006-15, 03.11.09) 24. November 2009 Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bei Straßenbaumaßnahmen, die die Erstellung eines neuen oder die Generalüberholung eines bestehenden Gehweges beinhalten, muss der neue Gehweg eine Mindestbreite von 1,80m haben. Ist dies baulich nicht möglich, erfolgt eine ausführliche Begründung mit Aussprache im Stadtplanungs- und Bauausschuss. Begründung: Für innerörtliche Fußgängerwege sind in Richtlinien für Fußgängerverkehrsanlagen (z.B. die RASt 06) Grundanforderungen vorgeben. So beträgt das Grundmaß für die Breite eines Gehweges 2,50 m. Dies ergibt sich aus der Breite von zwei Menschen à 0,80 m, einem Abstand zwischen den Menschen und einem Abstand zur Gebäudewand von jeweils 0,20 m sowie einem Sicherheitsabstand zur Straße von 0,50 m. Die hier beantragte Mindestbreite von 1,80m stellt ein Minimum an erforderlichem Bewegungsraum auf einem Gehweg dar.
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Presseinformation 01.12.24 Nichts ist teurer als ein langer Realisierungszeitraum 2. Dezember 20242. Dezember 2024 Grüne beantragen die Prüfung einer Zusammenarbeit mit externen Partnern zur Realisierung städtischer Planungs- und Bauvorhaben Für die anstehende Sitzungsrunde hat die Fraktion von B90/Die GRÜNEN einen Antrag zur Prüfung einer […]