Parkflächen auf Gehwegen (AN 19, 02.03.2010)

 

Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Ausweisen von Parkflächen auf Gehwegen wird nur dann erlaubt, wenn auf dem Gehweg eine Mindestbreite von 1,80m erhalten bleibt. Bis jetzt eingeräumte Parkflächen, die einen kleineren Freiraum auf dem Gehweg bewirken, sind mit Wirkung zum 31.05.2010 abzuschaffen.

Begründung:
Zahlreiche Beispiel in Griesheim belegen, dass in vielen Straßen die in der Stadtverordnetenversammlung am 04.02.2010 beschlossene, empfohlene Mindestbreite von 1,80m für Gehwege nicht vorliegt. Durch das zusätzliche Ausweisen von Parkflächen auf Gehwegen wird die Bewegungsfreiheit von Fußgängern zum Teil erheblich eingeschränkt. In extremen Fällen ist sogar die Nutzbarkeit für Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl nicht mehr möglich. Für Blinde mit Blindenstock stellen Fahrzeuge auf Gehwegen häufig ein Problem da, da es dadurch keine klaren Führungskanten gibt.

Dieser Missstand ist aus Gründen der Kinder- und Familienfreundlichkeit, sowie für das Ermöglichen von barrierefreiem Leben in Griesheim zu beheben.

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