Vorab soll der Antrag in der gemeinsamen Sitzung aller Ausschüsse zum Haushalt nach der Beantwortung der Fragen der Fraktionen behandelt werden.
Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Gewerbesteuerhebesatz ist ab dem 01.11.2011 festzusetzen auf 365 v.H. (davor 360 v.H.)
Begründung:
Erfolgt mündlich.