Zweitwohnsitzsteuer (AN 27, 23.02.2010)

 

Vorab soll der Antrag in der gemeinsamen Sitzung aller Ausschüsse zum Haushalt nach der Beantwortung der Fragen der Fraktionen behandelt werden.

Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, alle Maßnahmen zur Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer in Höhe von 10% der Jahreskaltmiete ab dem 01.01.2011 durchzuführen.

Begründung:
Erfolgt mündlich.

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