Vorab soll der Antrag in der gemeinsamen Sitzung aller Ausschüsse zum Haushalt nach der Beantwortung der Fragen der Fraktionen behandelt werden.
Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, alle Maßnahmen zur Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer in Höhe von 10% der Jahreskaltmiete ab dem 01.01.2011 durchzuführen.
Begründung:
Erfolgt mündlich.