Schwimmbad (Ä Nachtragshaushalt, 03.06.2011 3. Juni 2011 Antrag Nr. Ä1/V010Änderungsantrag Nr .1 zur Vorlage 10 (Nachtragshaushalt) zur Beratung im Schwimmbad- und Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung stellen wir folgenden Änderungsantrag zur Vorlage 10. Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Erhöhung der Kreditaufnahme zur Sanierung des Hallenbades von 1.867.500€ wird gestrichen und durch eine Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2012 in selber Höhe ersetzt. Begründung:Nachtragshaushalte sollen die Ausnahme bleiben, und nur dann aufgestellt und verabschiedet werden, wenn gravierende Änderungen bei der Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben dies erfordern. Das Mittel des Nachtragshaushalts darf nicht dazu verwendet werden zusätzliche Kreditaufnahmen für das nächste Haushaltsjahr vorzuziehen. Unabhängig von der Frage Beginn der Sanierung oder Neubau des Hallenbades wird der Handlungsbedarf von uns nicht bestritten. Richtig ist auch, dass nur ausgeschrieben werden kann, was im Haushalt finanziert ist. Richtig ist aber auch, dass im Sinne einer sparsamen Mittelverwendung sowie der Haushaltsklarheit und –wahrheit bei der angespannten defizitären Haushaltslage die Mittelbereitstellung möglichst zeitnah zum Mittelzu– und –abfluss erfolgen soll. Weder die jetzt bereits bereit gestellten Mittel, noch die jetzt zusätzlich beantragten Mittel werden in diesem Haushaltsjahr 2011 abfließen. Das HHJahr 2010 ist durch die der Konjunktur stets um ein bis zwei Jahre nachlaufende Einnahmeentwicklung der öffentlichen Haushalte besonders betroffen, deshalb ist es für uns konsequent und richtig die zusätzlichen Mittel durch eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2012 abzusichern. Die Grundsatzentscheidung wird dadurch in keiner Weise beeinträchtigt, alle Arbeiten – egal für welche Entscheidung in der Sache (grundhafte Sanierung oder Neubau) – können ungehindert ausgeführt werden.
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