Bürgerfragestunde (AN 1, 07.06.2011)

 

modifiziert 21.9.2011

Sehr geehrter Frau Lotze-Wessel,
wir bitten bezüglich unseres Antrages 1 der sich im Geschäftsgang des Haupt- und Finanzausschusses befindet um Beachtung folgender modifizierten Fassung des Antrages in der nächsten Sitzung des HuF.
Auf Grund der Beratungen u.a. im Haupt und Finanzausschuss gibt dieser basierend auf dem Antrag 1 „Bürgerfragestunde“ von B90/Die Grünen vom 7.6.2011 folgende Beschlussempfehlung ab:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

(1) Vor Beginn der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet eine öffentliche Bürgerfragestunde zu allgemein interessierenden, die Stadt Griesheim betreffenden Themen statt. Die Dauer der Bürgerfragestunde soll 30 Minuten nicht überschreiten. Fragen und Themen, die auf der Tagesordnung der sich anschließenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung stehen, sind nicht zulässig.
(2) Die Fragen sind an die Fraktionen und fraktionslosen Stadtverordneten in der Stadtverordnetenversammlung sowie an den Magistrat zu richten. Sie sind schriftlich bis spätestens 2 Arbeitstage vor Beginn der Stadtverordnetenversammlung beim Hauptamt der Stadt Griesheim, Parlamentarisches Büro, einzureichen.
(3) Der /Die Fragesteller/in ist berechtigt, nach Beantwortung der Frage bis zu zwei mündlichen Zusatzfragen zu stellen.
(4) Die Fragestunde leitet der Stadtverordnetenvorsteher.
(5) Ein Protokoll wird nicht erstellt.
Die Durchführung der Bürgerfragestunde soll unbürokratisch und aufwandsarm gestaltet sein. Nach einen Jahr erfolgt eine Überprüfung dieser Regularien durch den Ältestenrat.

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Ursprungsfassung, 07.06.2011
Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Es wird eine regelmäßige Bürgerfragestunde vor der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim eingeführt.

Dazu wird die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wie folgt ergänzt:

V. ANTRÄGE, BESCHLUSSVORLAGEN UND ANFRAGEN

§21 Bürgerfragestunde

(1) Vor Beginn der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet eine Bürgerfragestunde zu allgemein interessierenden, die Stadt Griesheim betreffenden Themen statt. Die Dauer der Bürgerfragestunde soll 30 Minuten nicht überschreiten. Fragen zu Themen, die auf der Tagesordnung der anschließenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung stehen, sind nicht zulässig.

(2) Die Fragen sind an den Stadtverordnetenvorsteher/die Stadtverordnetenvorsteherin zu richten; sie sind schriftlich oder zur Niederschrift mind. 2 Arbeitstage vor Beginn der Sitzung beim Hauptamt der Stadt Griesheim, Parlamentarisches Büro, einzureichen.

Wir beantragen zudem sofortige Überweisung in den Haupt- und Finanzausschuss.

Begründung:

Rückläufige Wahlbeteiligungen insbesondere bei Kommunalwahlen und engagierte Fragen und Wünsche zu Anliegen von Bürgern zu Themen vor Ort (aktuell: Anglerteiche, Postlädchen und Baumfällungen) mit denen sich Bürger an Presse, Verwaltung, und die politischen Parteien wenden, sind nur scheinbar ein Widerspruch.

Mit der Einführung einer regelmäßigen Bürgerfragestunde wollen wir einen Weg öffnen, wie sich Bürger direkt mit ihren Anliegen an alle in der Kommunalpolitik beteiligten Institutionen (Verwaltung, Politik, Presse) wenden können.

Diese Art der politischen Teilnahme ist keine Konkurrenz oder Ersatz zu bestehenden Einrichtungen (Bürgerversammlung, Sprechstunde der Bürgermeisterin, Arbeit der Mandatsträgerinnen vor Ort …) sondern eine Ergänzung, um wieder mehr Bürger zur Teilhabe am kommunal-politisch-en Leben zu ermutigen.

Die Regeln zur Ausgestaltung der Bürgerfragestunde sind bewusst offen formuliert. Nach einiger Zeit wird, anhand der dann vorliegenden konkreten Erfahrungen, sicher zu überprüfen sein, ob Änderungen oder Ergänzungen notwendig sind.

Mit der vorherigen Einreichung der Fragen wollen wir erreichen, dass die Verwaltung (Magistrat) die Möglichkeit hat, sich ggf. entsprechend zu informieren und vorzubereiten, damit die Frage möglichst in der Sitzung umfassend beantwortet werden kann.

Folgende Städte im südlichen Hessen haben solch eine Bürgerfragestunde bereits eingeführt: Langen, Eschborn, Oberursel.

Folgende Städte im südlichen Hessen haben eine Bürgerfragestunde vor Ausschusssitzungen eingeführt: Darmstadt, Offenbach.

Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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