Bürgerfragestunde (AN 6, 12.10.2011)

 

Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

(1) Vor Beginn der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung findet eine öffentliche Bürgerfragestunde zu allgemein interessierenden, die Stadt Griesheim betreffenden Themen statt. Die Dauer der Bürgerfragestunde soll 30 Minuten nicht überschreiten. Fragen und Themen, die auf der Tagesordnung der sich anschließenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung stehen, sind nicht zulässig.

(2) Die Fragen sind an die Fraktionen und fraktionslosen Stadtverordneten in der Stadtverordnetenversammlung zu richten. Sie sind schriftlich bis spätestens 2 Arbeitstage vor Beginn der Stadtverordnetenversammlung beim Hauptamt der Stadt Griesheim, Parlamentarisches Büro, einzureichen.

(3) Der /Die Fragesteller/in ist berechtigt, nach Beantwortung der Frage bis zu zwei mündlichen Zusatzfragen zu stellen.

(4) Die Fragestunde leitet der Stadtverordnetenvorsteher.

(5) Ein Protokoll wird nicht erstellt.

Die Durchführung der Bürgerfragestunde soll unbürokratisch und aufwandsarm gestaltet sein. Nach einen Jahr erfolgt eine Überprüfung dieser Regularien durch den Ältestenrat.

Begründung:
Dieser Antrag ersetzt unseren Antrag #1 „Bürgerfragestunde“ und ist das Ergebnis der parlamentatischen Beratungen zwischen den Fraktionen.

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