Beschlussantrag zum Tagesordnungspunkt – Innenstadtprojekt – weiteres Vorgehen, 10.10.2012

 

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
bitte nehmen Sie diesen Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschuss.

Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Grundlage für die weitere Planung, Beurteilung und Umsetzung des „Innenstadtprojektes“ ist die Entwicklung einer städtebaulichen Lösung für das gesamte Quartier (Wilhelm-Leusch-ner-/ Friedrich-Ebert-/ Bessunger-/ August-Bebel-Str.), die sich in die umgebende Innenstadt einfügt, dabei neue Akzente setzt, die vorhandene Struktur sichert und nachhaltig weiter entwickelt.

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat parallel zur weiteren Planung und Überarbeitung des „Innenstadtprojektes“ eine städtebauliche Ergänzung für das innere des Quartieres zu erarbeiten. Ziel ist es neben der Ausweisung von Flächen für eine rückwärtige (Wohn-)Bebauung das Quartier so zu erschließen, dass Flächen mit hoher Aufenthaltsqualität entstehen, und offene ebenerdigen Stellplätze vermieden werden.

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat unter folgenden Rahmenbedingungen die Umsetzung des „Innenstadtprojektes“ mit der Eigentümergemeinschaft „Milde“ weiter voran zu treiben:

Schaffung eines attraktiven – autofreien – öffentlichen Platzes in der N-Ö-Ecke des Quartiers mit einer Grundfläche von mind. 10x10m. Wenn möglich Einbeziehung des Vorplatzes der kath. Kirche in die Platzgestaltung und Schaffung einer städtebaulichen Verbindung zum Schülerplatz.

Schaffung von mind. 20 oberirdischen Stellplätzen, die über die Friedrich-Ebert-Str. erschlossen werden. Weitere oberirdische Stellplätze können auf dem Gelände der kath. Kirche entstehen. Öffentliche Stellplätze entlang der Wilhelm-Leuschner-Str. stehen auch für den Supermarkt zur Verfügung.

Die Planer haben schlüssig nachzuweisen, wie das Quartier vor dem Lärm durch die LKW-Anlieferung und die Kühlanlangen geschützt/abgeschirmt wird.

Die Tiefgarage ist baulich und organisatorisch so zu gestalten, dass eine spätere Erweiterung nach Süden (f.d. dortige Ergänzung der (Wohn)Bebauung) und nach Westen (f. einen später vielleicht gewünschten Ersatz der Parkpalette der Sparkasse) möglich ist. Diese Möglichkeiten sind vertraglich/als Baulast abzusichern.

Die Fassaden insbesondere zur Wilhelm-Leuschner- und zur Friedrich-Ebert-Str. sind so zu gestalten, dass der Eindruck einer – für die Griesheimer Innenstadt untypischen – geschlossenen Bauweise wie bei der Sparkassenpassage vermieden wird. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der „Fuge“, dem Anschluss zur Sparkassenpassage mit der Integration der LKW-Andienung.

Die Bebauung über dem Lebensmittelmarkt hat sich in der Höhen- und Volumenentwicklung an der vorhandenen Bebauung an der Südseite der Wilhelm-Leuschner-Str. zu orientieren (nicht an der Sparkassenpassage). Der Eindruck einer geschlossenen Bebauung ist zu vermeiden. Die Ausdehnung nach Süden/ins Quartier ist gegenüber der vorgestellten Variante 12 so zurück zu nehmen, dass eine kontinuierliche Abtreppung der Geschosse nach Süden erfolgt, und keine einzelstehenden oder blockartig angeordneten Baukörper über dem Lebensmittelmarkt entstehen.

Eine Ablösung eines Teiles der baurechtlich notwendigen Stellplätze ist möglich und auf Grund der Lage verkehrlich wie städtebaulich vertretbar. Der Bauträger hat – zusätzlich zu den Bemühungen der öffentlichen Hand – durch geeignete eigene Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Nutzung des Umweltverbundes durch seine Bewohner und Nutzer gefördert wird (ebenerdig zugängliche (Miet-) Fahrradboxen; Reservierung eines Stellplatzes für ein Carsharingangebot; …). Die Stadt wird diese Maßnahmen – soweit rechtlich möglich – aus den Mitteln der Stellplatzablöse fördern und unterstützen.

Die Gebäude werden wenn möglich in Passivhausstandard errichtet, jedoch mindestens nach der zum Zeitpunkt der Genehmigung gültigen ENEV – 30%.

Der Verkauf der städtischen Grundstücke erfolgt nach der Überprüfung und Abwägung der obigen Rahmenbedingungen anhand der Vorlage eines überarbeiteten konkreten Bauantrages.

Begründung: – mündlich –

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