Zukünftige Organisation des städtischen Wohnungsbestandes (AN 13, 03.10.2012)

 

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
bitte nehmen Sie diesen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 11.10.2012.

Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt über mögliche Varianten zur zukünftigen Organisation des städtischen Wohnungsbestandes im Haupt- und Finanzausschuss zu berichten.

Folgende Varianten sollen dabei auch betrachtet werden:
– Übertragung des städtischen Wohnungsbestandes in ein Sondervermögen
– Übertragung des städtischen Wohnungsbestandes an einen städtischen Eigenbetrieb
– Übertragung von Verwaltung und Unterhalt des städtischen Wohnungsbestandes an einen Dritten (Genossenschaft, Bauverein, oder andere)
– Übertragung des städtischen Wohnungsbestandes an einen Dritten (Genossenschaft, Bauverein, oder andere)

Folgende Aspekte sollen dabei auch Teil des Berichtes sein:
– Auswirkungen auf die bisher damit befassten städt. Mitarbeiter(innen) und Ämter
– Auswirkungen für die städtischen Mieter
– Auswirkungen auf den städtischen Haushalt (Ergebnis- und Vermögenshaushalt)
– Auswirkungen auf den Abbau des Unterhaltungsrückstandes

Begründung:
Kommunaler Wohnungsbesitz ist ein Aspekt und Teil der Wahrnehmung sozialer und gesamtgesellschaftlicher Aufgaben durch die Kommunen, und dennoch eine sogenannte „freiwillige Leistung“.
Nicht erst der Bericht zum SPD Antrag „exemplarische energetische Untersuchung“ hat aus unserer Sicht deutlich gemacht, dass der städtische Wohnungsbestand zum Teil einen erheblichen Sanierungs- und Unterhaltungsaufwand aufweist. Eine notwendige kreditfinanzierte Abarbeitung der ausstehenden Sanierungen ist nur sehr schwer zu realisieren.

Ziel dieses Antrages ist es, zu erfahren welche möglichen Alternativen es für Griesheim zum Verkauf von „nicht mehr benötigten“ bzw. „nicht mehr wirtschaftlichen“ Wohnungsbestand gibt. Der Bericht soll eine erste Grundlage für eine aus unserer Sicht notwendige grundsätzliche inhaltliche Auseinandersetzung im Jahr 2013 sein.

Wir wünschen uns deshalb einen kompakten Bericht in tabellarischer Form. Wir regen zudem an, dass der Magistrat prüft ob eine Einladung von z. B. zwei regionalen Akteuren auf dem „kommunalen Wohnungsmarkt“ zu obigem Thema sinnvoll ist (z.B. Bauverein DA; Wohnungsbaugenossenschaft Pfungstadt)

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