Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
bitte nehmen Sie den folgenden Antrag zu den Beratungen des Haushalts auf die nächste Sitzung des HF und der nächsten Stadtverordnetenversammlung.
Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Folgende Positionen im Ergebnishaushalt des Haushaltes 2013 werden wie folgt verändert:
a) Seite 130 Produkt 04.01.03 Kulturförderung
Die Einnahmen und Ausgaben für ein Kulturprogramm und für die Unterstützung der Vereine und der Bibliothek bleiben auf dem Ansatz 2012.
– Zeile 01 privatrechtliche Leistungsentgelte (Einnahmen) -8.000€
– Zeile 12 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Ausgaben) 24.000€
b) Seite 161 Produkt 08.01.01 Sportförderung
Keine Kürzungen bei der Unterstützung ehrenamtl. Arbeit der Vereine
– Zeile 15 Aufw. f. Zuweisungen u. Zuschüsse (Entwurf 120.000€) 130.000€
c) Seite 227 Produkt 01.01.14 Immobilienmanagement – Zeile 11 Personalaufwendungen:
Reduzierung des Reinigungsstandards in städt Gebäuden (ausgen. Kitas) um 34.452€ (Entwurf 634.452€) 600.000€
d) Seite 227 Produkt 01.01.14 Immobilienmanagement – Zeile 13 Sach- und Dienstleistungen: wird mit folgender Anmerkung versehen:
„Bis zu 50.000€ für die externen Kosten eines Konzeptes zur „Grundlegenden Sanierung und energetischen Ertüchtigung der städtischen Gebäude mit Sozialwohnungen.”
Begründung:
a) Die Er-/Überarbeitung der Konzeption und Zielrichtung des bish. Kulturprogrammes erfolgt im Laufe des Jahres 2013. Bis zu dessen Verabschiedung durch die SVV – spätestens jedoch mit dem Haus-halt 2014 werden die sich daraus ergebenden Veränderungen in den Haushalt eingearbeitet. Bis dahin soll das bisher durchaus erfolgreiche Programm weiter angeboten werden, um die z.T. über viele Jahre treuen Teilnehmer zu halten. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, die in dieser Art und Weise von Dritten nicht angeboten wird. (siehe auch unseren Antrag zum HHSicherungskonzept)
b) Die Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit in den Vereinen hat oberste Priorität innerhalb der freiwilligen Leistungen. Ziel der Haushaltskonsoliderung ist deren Erhalt. Mit der Festschreibung der Mittel auf dem Niveau der Vorjahre handelt es sich zudem bereits um faktische Einsparungen, die die Vereine zusätzlich zu den weiteren Maßnahmen aus dem HHSicherungskonzept (Kosten für Verkehrsabsicherung und Müllentsorgung bei Vereinsfesten) zu erbringen haben.
c) Angesichts der Haushaltslage und unabhängig von der Untersuchung zur zukünftigen Organisation vermittelbar.
d) Um die Substanz dieser Gebäude zu erhalten und um langfristig damit auch Personal und Kosten für den Unterhalt zu reduzieren ist ein entsprechendes Konzept mit Maßnahmen und Prioritäten notwendig (siehe auch unser Antrag Nr. 3 „energetische Sanierung“).
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