HH2013-11 Haushaltssicherungskonzept – Priorisierung der freiwilligen Leistungen, 03.12.2012

 

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
bitte nehmen Sie den folgenden Antrag zu den Beratungen des Haushalts auf die nächste Sitzung des HF und der nächsten Stadtverordnetenversammlung.

Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die freiwilligen Leistungen tragen wesentlich „zum Bild der Stadt“ bei, prägen das Miteinander in der Stadt und machen in ihrer Vielfalt den Unterschied zwischen den Städten und Gemeinden aus. Ziel aller Konsolidierungsbemühungen ist es diese Vielfalt, möglichst zu erhalten.
Zur Überprüfung der freiwilligen Leistungen, werden diese durch die Stadtverordnetenversammlung, den folgenden Kategorien zugeordnet:

I. Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit
I.I. Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit mit/für Kindern und Jugendlichen
I.II. Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit mit/für Erwachsene

II. besondere öffentliche Leistungen/Infrastruktur der Kommune,
die von Dritten NICHT bereitgestellt wird. (z.B. Stadtbibliothek, Hallenbad)

III. (öffentliche) Leistungen/Infrastruktur der Kommune,
die auch von Dritten bereitgestellt wird. (z.B. Haus Waldeck, Wohnungsbau)

IV. Leistungen/Infrastruktur, die per Gesetz/Aufgabenteilung der Art nach
von anderen (öffentl.) Trägern zu erbringen/bereit zu stellen sind
(z.B. Schulsozialarbeit, freiwilliger Polizeidienst)

Nach der Zuordnung erfolgt die Überprüfung der einzelnen Leistungen in den Kategorien wie folgt:

Bei Kategorie I: Keine Kürzung der Mittel, kont. Überprüfung ob und wie die Mittel optimal eingesetzt werden können.

Bei Kategorie II: Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität, langfristiger Erhalt und Sicherung der Leistung, Optimierung des Mitteleinsatzes, kontinuierliche Überprüfung auf Zielerreichung, keine Aufgabe der Leistung.

Bei Kategorie III: Herausarbeitung der Leistungsanteile, die von Dritten nicht geleistet werden und für für die Stadt von besonderer Bedeutung sind. Die städtischen Zuschüsse/Mittel sind gezielt auf diese Leistungen auszurichten. Die „übrigen“ Leistungsteile sind nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten und Schritt für Schritt an die Bedingungen des Marktes anzupassen.

Bei Kategorie IV: Auftrag an den Magistrat mit den eigentlichen Aufgabenträger zu verhandeln, mit dem Ziel (weitere) Mittel vom eigentlichen Aufgabenträger als Zuschuss zu erhalten. Nach Abschluss dieser Verhandlungen – spätestens jedoch mit der Verabschiedung des Haushaltes 2014 – erfolgt eine erneute Überprüfung jeder dieser Leistungen durch die Stadtverordnetenversammlung, ob und in welchem Umfang die Leistung weiter von der Stadt wahrgenommen wird.

Begründung:
– mündlich –

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