Im Griesheimer Anzeiger vom 12.12.2012 hat der Magistrat der Stadt Griesheim eine amtliche Mitteilung veröffentlichen lassen:
“Auskunftssperren nach dem Hessischen Meldegesetz”
Um zu verhindern, dass Ihre Adressdaten auf Anfrage weitergegeben werden, müssen Sie das dem Magistrat schriftlich mitteilen.
Hierfür finden Sie auf der Internetseite der Stadt zwei Formulare:
– Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre und für besondere Fälle
– Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre
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