BPlan 112 „Am Kirschberg“

 

Stellungnahme der GRÜNEN vom 14.02.2013

An die Bürgermeisterin Fr. Winter und die Leiterin der Stadtplanung

Betr: BPlan 112 „Am Kirschberg“

hier: Anregungen für die Erstellung eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Winter,
Sehr geehrte Frau Heckmann

gerne nehmen wir Ihre Anregung aus der Sitzung des SPBA am 25.1.2013 auf und formulieren nachfolgend unsere Anregungen für die Erstellung eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes für den in Aufstellung befindlichen BPlan 112 „Am Kirschberg“.

Vorbemerkung:
Das Gebiet stellt für uns eines der drei großen Griesheimer Gewerbegebiete dar (Am Nordring, Am Euler Flugplatz (Flughafenstr), Am Kirschberg).
Ziel unserer Überlegungen und Anregungen ist es, alle drei Gewerbegebiete für das Gewerbe zu erhalten und nach heutigen Anforderungen weiter zu entwickeln. Eine Umnutzung bzw. Umwidmung von Gewerbegebieten und in starkem Maße gewerblich genutzten Mischgebieten hin zu durch eine überwiegende Wohnnutzung geprägten Gebieten wird von uns weiter abgelehnt. Diese Ablehnung gilt erst recht, wenn unzulässige Wohnnutzungen in Gewerbegebieten nachträglich durch eine Bebauungsplanänderung legalisiert werden sollen.

Hier die wichtigsten Gründe für unsere Haltung:

  • Stadtplanung:
    Gewerbe und gewerbliche Entwicklung benötigt Flächen und Planungssicherheit. Die Griesheimer Gewerbegebiete sind verkehrlich gut bis sehr gut erschlossen.
    Gleichzeitig führt die Lage der Griesheimer Gewerbegebiete dazu, dass die von dort bei Tag und Nacht ausgehenden Emissionen nicht zu unzuträglichen Immissionen in den Griesheimer Wohngebieten führen. Diesen „Lagevorteil“, der den Gewerbetreibenden die Ausübung ihres Gewerbes in den meisten Fällen ohne enge immissionsschutzrechtliche Fesseln erlaubt, dürfen wir nicht verspielen.

  • Gewerbeförderung:
    Gewerbliche Nutzung von Fläche steht prinzipiell in Konkurrenz zu anderen (finanziell) attraktiveren Nutzungen (Einzelhandel und Wohnen). Erhalt und Entwicklung von Gewerbe erfordert Flächen, die die finanziellen Möglichkeiten des Gewerbes nicht überfordert. Die Bodenpreise und Gewerbesteuersätze sind in Griesheim inzwischen – nach Darmstadt – mit die höchsten in der Region. Einer zusätzlichen Bodenpreisspekulation muss Griesheim aus unserer Sicht auch mit den begrenzten Möglichkeiten des Baurechtes entgegenwirken, anstatt sie durch (z.T. erst nachträglich legalisierte) Umnutzungen weiter an zu heizen.

  • Verlässlichkeit und Gleichbehandlung:
    Stadtplanung muss verlässlich sein und alle Bürger gleich behandeln. Wenn Einzelne versuchen sich Vorteile oder einen Vorsprung zu verschaffen, indem sie die (rechtlichen) Vorgaben der Stadtplanung bewusst missachten, und die vorgegebenen Verfahren nicht nutzen (wollen), dann ist es Aufgabe von Politik und Verwaltung im Sinne der Gemeinschaft konsequent auf eine Einhaltung der Regeln zu bestehen und für Verlässlichkeit und Gleichbehandlung zu sorgen.

Konkret für den vorliegenden BPlan 112 „Am Kirschberg“ regen wir daher an:

Teilfläche I: „Im Leuschnerpark“
(südöstliche Ecke zwischen D.-Müller-/nördliche W.-Leuschner-Str. und Nordring)

  • Die Fläche der ehem. Tankstelle bietet für uns die Möglichkeit für eine Erweiterung des „Leuschnerpark“ um ein weiteres (Büro- oder Hotel-)Gebäude, das sich in der Höhe an den vorhanden Gebäuden orientiert – vielleicht diese sogar leicht überragt -, um zusammen mit dem südlich der W.-Leuschner-Str. gelegenen Hotel den östlichen Eingang von Griesheim zu bilden.

  • Die Fläche in der Ecke D.-Müller-Str./nördl. W.-Leuschner-Str. (für die zurzeit bereits konkrete Bebauungsvorschläge in der Baukommission waren) besitzt eine problematische verkehrliche Erschließung (wenn weiterhin eine Erschließung über den „Leuschnerpark“ nicht möglich ist). Zudem ist die Fläche von der W.-Leuschner-Str. und der Kreuzung im Osten stark mit Verkehrslärm belastet. Hier sollte überlegt werden, eine gewerbliche (Büro/Praxen) Nutzung an der W.-Leuschner-Str. vorzusehen, die von der Höhe den Übergang zwischen „Leuschnerpark“ und Gutenbrunnsiedlung herstellt und die dahinterliegende Bebauung gegen den Lärm abschirmt. Hinter diesem Baukörper ist dann eine (gemischte) Wohnnutzung denkbar, wobei das vorhandene Wohngebäude aus unserer Sicht nicht erhalten werden müsste. Wegen der verkehrlichen Situation (Fuß- und Radweg nach Darmstadt, Straßenbahnhaltestelle, enge Kurvenradien) sollte die Fläche für den PKW-Verkehr über die D.-Müller-Str und Ostend erschlossen werden, und nicht über die W.-Leuschner-Str.

Teilfläche II „Zeitfrachtgelände“

  • Die Fläche sollte komplett und geschlossen als Gewerbegebiet ausgewiesen werden.

  • Die Fläche erfordert eine eigene (PKW/LKW) verkehrliche Erschließung vom Nordring her, zwischen Ostend und der Zufahrt zum Leuschnerpark und eine innere Erschließung des Geländes.

  • Für den Fuß- und Radwegverkehr (von Beschäftigten und Besuchern) ist ein Zugang/Erschließung von der D.-Müller-Str. und dem Ostend her vorzusehen.

  • Daraus würden sich für uns mehrere Baufelder ergeben:
    + Baufelder entlang des Nordring, mit dem Ausschluss jeglicher Wohnnutzung in möglichst geschlossener Bauweise um die „dahinter“ liegende Bebauung möglichst vom Lärm von Nordring und BAB abzuschirmen.
    + Baufelder entlang D.-Müller-Str und Ostend unter Integration der dort bereits vorhandenen Bebauung (Wohnen und JUHilfe). Hier ist aus unserer Sicht eine Gewerbegebietsausweisung mit der eingeschränkten Zulässigkeit von Wohnungen für Betriebsangehörige und Inhaber möglich. Jedoch keine Zulässigkeit einer Wohnnutzung im Erdgeschoss.

  • Das Wohngebäude in der NW-Ecke besitzt – unabhängig von der Ausweisung in einem zukünftigen BPlan – Bestandsschutz. Es sollte in einem neuen BPlan aus unserer Sicht jedoch nicht als Wohngebäude übernommen werden. Die Fläche ist aus unserer Sicht durch die Lärmbelastung für eine Wohnnutzung ungeeignet.

Teilfläche III „Hinter dem Kirschberg“

  • Eine Ausweisung als Mischgebiet führt faktisch zu einer Umnutzung des Gebietes in eine Wohnnutzung. Dies entspricht nicht unseren städteplanerischen Zielen für dieses Gebiet, denn es führt zu einer Verdrängung des Gewerbes. Eine Ausweisung als Mischgebiet wird von uns deshalb weiter abgelehnt.

  • Priorität hat der Schutz der vorhandenen und die Ansiedlung und Entwicklung weiterer Gewerbebetriebe. Dazu sind aus unserer Sicht neben den planungsrechtlichen Rahmenbedingungen (weiterhin Ausweisung als Gewerbegebiet) weitere Aktivitäten in Zusammenarbeit mit der städtischen Wirtschaftsförderung notwendig.

  • Eine Wohnnutzung ist nur für Betriebsangehörige und Betriebsinhaber zulässig. Im Bebauungsplan ist mit Ausnahme der genehmigten Wohnhäuser eine Wohnnutzung im Erdgeschoss auszuschließen.

  • Den Grundstücks- und Betriebsinhabern soll eine möglichst flexible gewerbliche Nutzung ermöglicht werden, um dem Gebiet neue/zusätzliche Attraktivität zu verschaffen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen deshalb eine bestmögliche gewerbliche Nutzung der Grundstücke ermöglichen. Dazu gehören möglichst große Bauflächen, die Zulässigkeit von großen Traufhöhen (Möglichkeit zur Belieferung mit und dem Abstellen von LKW und Lagerflächen bis 8(10)m Höhe) sowie Flachdächer und flach geneigte Dächer.

  • Die städtische Wirtschaftsförderung soll in Zusammenarbeit mit den vorhandenen Betrieben und Grundstückseigentümern in einen aktiven Dialog treten, um für das Gebiet eine eigenständige „Identität“ zu schaffen, die mit städtischer Unterstützung die Bekanntheit, Vermarktung und Entwicklung des Gebietes unterstützt.

IV Teilfläche „westlich der Straße Kirschberg“

  • Für den nördlichen Teil (bis auf Höhe D.-Müller-Str.) dieser Teilfläche gelten die Aussagen, Anregungen und Forderungen wie für die Teilfläche III.

  • Der südliche Teil ist bereits zur Hälfte mit mehrgeschossigen Wohnhäusern bebaut. Die restliche heute noch gewerblich genutzte Fläche ist zwischen Wohnbebauung eingekeilt. Im Rahmen einer Einzelfalllösung soll wie bei der Präsentation im SPBA bereits vorgeschlagen, dem Betrieb ein möglichst „reibungsloser“ Weiterbetrieb ermöglicht werden. Diese Nutzung hat auf Dauer jedoch an dieser Stelle keine Perspektive. In Zusammenarbeit mit der städt. Wirtschaftsförderung sollten die Möglichkeiten für eine Betriebsverlagerung (z.B. an den Nordring) geprüft werden.

  • Städtebaulich sollte in diesem Bereich die Möglichkeit einer Fuß- und Radwegverbindung von der Straße „Am Felsenkeller“ zum „Kirschberg“ im Bauungsplan verankert werden, um die Guttenbrunnsiedlung besser an die GHS, das Schwimmbad und die westlich anschließende Wohnbebauung anzubinden.

Wir würden uns freuen, wenn unsere Vorschläge Eingang in die weitere Bearbeitung und Beratung des Bebauungsplanes finden würden.

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