Pressemitteilung 11.03.2013

 

Entwurf des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) zurückziehen!
– Bildest Du noch oder KiföGst Du schon? KiföG = SparföG –

Grüne Landtagskandidatinnen und –kandidaten zum KiföG, anlässlich der Expertenanhörung im hessischen Landtag

Aus Sicht der GRÜNEN gibt das neue KiföG keine Antworten auf die Herausforderungen an eine für Kinder und Eltern verlässliche und gute Kinderbetreuungspolitik. „Weder wird die Zukunftsaufgabe der Sicherstellung der Grundschulkinderbetreuung noch die Inklusion von behinderten Kindern in Kindertagesstätten geregelt. Der Gesetzentwurf ist der Ausdruck einer verbrauchten und erschöpften Landesregierung, die kein Konzept und keine Ziele in der frühkindlichen Bildung hat“, so der Direktkandidat des Wahlkreises 51 Christian Grunwald, der zugleich der sozialpolitische Sprecher der Kreistagsfraktion ist.

Die im Gesetzentwurf bislang verankerten Vorgaben zu Gruppengröße, Öffnungszeiten und kindbezogener Pauschalfinanzierung lassen befürchten, dass sich die bisherigen Qualitätsstandards der Kinderbetreuung deutlich verschlechtern, da sie einer rein betriebswirtschaftliche Sichtweise folgen. Grunwald kommt zum Schluss: „KiföG = SparföG! Bildest Du noch oder KiföGst Du schon?“ Er und die GRÜNE Landtagsfraktion sprechen sich insbesondere nach der Expertenanhörung im hessischen Landtag in dieser Woche dafür aus, dass der Entwurf zurückgezogen wird.

Zum Qualitätsabbau gehört die Zulassung von 20% fachfremden Personals im KiTabereich. Der Fachkräftemangel war angesichts eines bedarfsgerechten Ausbaus der Kinderbetreuung sowohl für unter Dreijährige (U3) als auch für die Grundschulkinder seit Jahren absehbar.
„Die Erzieherinnen und Erzieher empfinden diese Lösung als mangelnde Wertschätzung ihrer Arbeit und Entprofessionaliserung der frühkindlichen Bildung“ so Iris Schimpf Reeg Direktkandidatin im Wahlkreis 52. Zu der geplanten Erweiterung der Gruppengröße bei U3-Kindern sagt sie, „Wir halten die nun mögliche Anhebung auf 15 bei Kindern unter drei Jahren für pädagogisch unverantwortlich. Insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bindungsforschung, nach denen kleine Kinder für eine gute Betreuungssituation eine feste Bindung und feste Bezugspunkte brauchen, lehnen wir die geplante Neuregelung ab.“

In Hessen ist die Betreuungssituation in weiten Bereichen absolut unzureichend. Mit Datum Ende letzten Jahres fehlen in Hessen über 9.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, für Grundschulkinder fehlen mehrere zehntausende Betreuungsplätze an Grundschulen oder in Horten.

Hinzu kommt, dass zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag und einer qualitativ guten Betreuung in Hessen aktuell insgesamt über 3.000 Erzieherinnen und Erzieher fehlen. Für den Landkreis sind dies aktuell ca. 100 fehlende Erzieherinnen und Erzieher, so eine Auskunft im letzten Jugendhilfeausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg.

“Der Bund hat 2008 eine Betreuungsgarantie eingeführt und die Kommunen damit vor große Schwierigkeiten in der Umsetzung gestellt. Die Gemeinden hatten nun 5 Jahre Zeit, sich um die erforderlichen Räume für die Kindertagesstätten zu kümmern. Man kann aber nicht die einzelne Gemeinde dafür verantwortlich machen, wenn es nun vorne und hinten an geeignetem Fachpersonal fehlt. Hier hätte die Landesregierung schon in den vergangenen
Jahren steuernd eingreifen müssen, um die Ausbildung und Bezahlung von Erzieherinnen und Erziehern attraktiver zu machen. Stattdessen werden kurz vor Fristablauf die Standards der Betreuung gesenkt. Viel schöner kann die Landesregierung nicht beweisen, dass sie innerlich noch in der “Heim-und-Herd-Ideologie” verharrt“.

Herausgeber: Grüne Landkreis Darmstadt-Dieburg

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