Stellungnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Einführung von Straßenbeiträgen

(Pressemitteilung 02.05.2013)
Mitglieder unserer Fraktion, die bei der Bürger-/ Informationsveranstaltung der Stadt Griesheim am Montag 29. April anwesend waren, haben sich bei den Ausführungen der Bürgermeisterin zur Einführung von Straßenbeiträgen bewusst zurückgehalten.
Da aus unserer Sicht bei der Bürgerinformation Sachverhalte bewusst verkürzt oder unklar seitens der Stadt dargelegt wurden, möchten wir zu Ihrer Information zu vier zentralen Punkten Stellung nehmen:

– Die Darstellung, „die Stadtverordnetenversammlung“ hat die vorliegende Straßenbeitragssatzung verabschiedet, ist eine verkürzte Darstellung. Wichtig ist aus unserer Sicht die nicht erwähnte Tatsache, dass die Stadtverordnetenversammlung in namentlicher Abstimmung ausschließlich mit der SPD-Einstimmen-Mehrheit die vorliegende Satzung beschlossen hat. Aus unserer Sicht haben Bürgermeisterin und SPD es erneut bewusst unterlassen, in dieser für Griesheim durchaus zentralen Frage eine Einigung mit anderen Fraktionen zu erzielen.

– Der Annahme der Bürgermeisterin, der gesamte Haushalt der Stadt wäre ohne Straßenbeitragssatzung nicht genehmigt worden, widersprechen wir. Nicht genehmigt bzw. unter Zustimmungsvorbehalt der Kommunalaufsicht gestellt wäre ausschließlich die grundhafte Sanierung der Hahlgartenstaße. Mit der Begründung, dass für diese Maßnahme rechtlich mögliche zweckgebundene Einnahmen nicht ausgeschöpft werden.

– Die Forderung der Kommunalaufsicht nach Einführung einer Straßenbeitragssatzung auch in Griesheim gründet sich auf §93 „Grundsätze der Einnahmebeschaffung“ der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), wonach vor der Aufnahme von Krediten zuerst alle Möglichkeiten der Einnahmenbeschaffung auszuschöpfen sind, in der Reihenfolge: Gebühren, Abgaben und dann erst Steuern. Die Hessische Gemeindeordnung ist schon aus viel geringfügigeren Gründen – zuletzt vor einem Jahr – geändert worden. Eine sinnvolle Änderung der HGO an diesem Punkt, die Rangfolge nicht mehr vorzuschreiben, würde Kommunen die Entscheidung lassen, durch welche Einnahmen sie ihre Ausgaben decken. Die Aufgabe der Kommunen, ihre Ausgaben ohne bzw. nur in Ausnahmefällen durchKredite zu finanzieren, würde sich dadurch nicht ändern. Immenser Verwaltungsaufwand durch neue Gebühren, Abgaben oder Steuern könnte definitiv vermieden werden.

– Wir hatten aus diesem Grund – Vermeidung von Verwaltungsaufwand, keine Einführung neuer Gebühren, Abgaben oder Steuern – beantragt, die vorhandene Grundsteuer B um 6 Punkte von 310 auf 316 Punkte zu erhöhen (siehe). Uns war und ist bewusst, dass Griesheim damit eine, möglicherweise gerichtliche, Konfrontation mit der Kommunalaufsicht und der Hessischen Landesregierung riskiert. Dass eine solche Konfrontation durchaus notwendig und auch erfolgreich sein kann, zeigen zwei aktuelle Beispiele:
* Die Landesregierung wurde erst auf Grund von Klagen einzelner Gemeinden und dem hessischen Städte- und Gemeindebund vor dem hessischen Verfassungsgericht dazu verurteilt, den Kommunen für die vom Land 2009 neu festgesetzten Kindergartenstandards einen angemessenen finanziellen Ausgleich zu zahlen. Ohne diese Klagen hätte das Land seine Förderung in diesem Bereich nicht um 125Mio€, von 300Mio auf 425Mio€, angehoben.

* Das aktuell in Verabschiedung befindliche Kinderförderungsgesetz wäre ohne den massiven Widerstand von Eltern, Betreuern und Kommunen nicht geändert worden. Auch wenn die Änderungen erneut keine weiteren Mittel für die Kommunen umfassen, konnte so doch zumindest verhindert werden, dass die Beschäftigung fachfremden Personals oder übergroße Gruppen zulässig werden.

Es ist aus unserer Sicht absolut notwendig, dass Griesheim nicht weiter auf das Engagement anderer (Kommunen) hofft und baut, sondern sich selbst einmal aktiv und beispielhaft an die Spitze setzt. Die Diskussion um die Straßenbeiträge in fast allen hessischen Kommunen zeigt, dass hier ein falscher und teurer verwaltungsintensiver Weg beschritten wird, der mit minimalen Änderungen der HGO vermieden werden könnte.

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