Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat
im nächsten Haupt- und Finanzausschuss (HF) darzulegen,
welche Punkte der Haushaltsgenehmigung seine Aufgabe sind und bis wann er diese erledigt haben will,
Begründung: erfolgt mündlich
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat
im nächsten Haupt- und Finanzausschuss (HF) darzulegen,
welche Punkte der Haushaltsgenehmigung seine Aufgabe sind und bis wann er diese erledigt haben will,
Begründung: erfolgt mündlich