Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht (AN 16, 07.05.2013)13)


Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat

im nächsten Haupt- und  Finanzausschuss (HF) darzulegen,
welche Punkte der Haushaltsgenehmigung seine Aufgabe sind und bis wann er diese erledigt haben will,

Begründung: erfolgt mündlich

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