BPlan 105 „Flughafenstraße“

 

Stellungnahme der GRÜNEN vom 19.06.2013

An den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Winter,
Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Bebauungsplankonzept Flughafenstraße (BPlan 105) wie in der Sitzung des SPBA am 7.5.2013 vorgestellt, nehmen wir wie folgt Stellung:

Das Plangebiet ist Teil eines der drei großen Griesheimer Gewerbeflächen (Am Euler Flugplatz), geprägt durch Sondernutzung (Einzelhandel) und eindeutig gewerblich dominierte Mischnutzung. Eine reine Wohnnutzung findet sich bisher nur in einem sehr kleinen Bereich in der südwestlichen Ecke des Plangebietes.
Das Plangebiet ist durch seine verkehrliche Anbindung, durch seine Lage östlich der Wohnbebauung und vor den Toren Darmstadts optimal für verschiedene gewerbliche Nutzungen geeignet. Die lärmtechnischen Untersuchungen haben für uns eindeutig ergeben, dass sich die Fläche auf Grund der Lärmbelastung sowohl von der Autobahn als auch durch Lärmquellen im Gebiet selbst bzw. daran anschließend (Kühlanlagen, Werksverkehr, Windkanal, …) für eine Wohnnutzung nicht bzw. nur sehr eingeschränkt eignet. Eine Ausweisung als Wohngebiet ist auf Grund der Lärmwerte ausgeschlossen.

 

 

Unser Ziel ist es deshalb in diesem Gebiet die gewerbliche Nutzung zu sichern und weiter zu entwickeln. Eine zusätzliche reine Wohnbaufläche (auch eine Teilfläche in dem Gebiet) ist ein Fremdkörper in diesem Gebiet, schränkt die Entwicklung der angrenzenden gewerblich genutzten Flächen in ihrer Entwicklung ein und ist darüber hinaus das falsche städtebauliche Signal in Sachen „Spekulation mit Gewerbeflächen“, sie wird deshalb von uns abgelehnt.

Um die gewerbliche Entwicklung des Gebietes zu unterstützen und die westlich anschließende Bebauung besser als bisher gegen den Lärm abzuschirmen, schlagen wir stattdessen erneut vor, im mittleren Bereich des Plangebietes eine mehrgeschossige riegelartige Bebauung parallel zur Straße „Im Dürren Kopf“ zuzulassen, für die eine Wohnnutzung im EG ausgeschlossen wird.

Zur Überplanung der ehemaligen SELGROS-Parkplätze mit Wohnbebauung haben wir darüber hinaus folgende Einwände und Anmerkungen:

  • Es handelt sich um eine hochverdichtete Wohnbebauung ohne öffentliche oder private Flächen. Die Aufenthaltsqualität ist unzureichend. Besonders die mehrgeschossigen Gebäude (1.2) haben bis auf den baurechtlich notwendigen Abstand von 5 Metern zur Gabionenwand keinen Außenbereich.

  • Eine derartig verdichtete Wohnbebauung ist für die Umgebung vollkommen untypisch; die Verdichtung dürfte auf Grund der mehrgeschossigen Gebäude noch über der der etwas weiter nördlich liegenden „Papageien-Siedlung“ liegen. Dieses neue Maß an Verdichtung könnte bei weiteren Bauvorhaben in der anschließenden Wohnbebauung als zulässige Referenz herangezogen werden – mit sicherlich auch von Ihnen allen ungewolltem Ergebnis.

  • Die höchsten Gebäude mit geplanten 3 Voll- und zusätzlichem Dachgeschoss befinden sich im Osten direkt an der Gabionenwand und damit am dichtesten zu den Lärmquellen.

  • Die reinen Wohngebäude werden bis an die rechnerisch ermittelten zulässigen Lärmgrenzwerte herangebaut. Die Stadt selbst hat in ihrer aktuellen Stellungnahme zum Lärmaktionsplan des Landes Hessen vom 22.5.2013 (siehe Internetseite der Stadt) auf die Probleme diesbezüglicher Grenzwerte hingewiesen: „Es ist davon auszugehen, dass die Lärmbelastung, gerade im Autobahnbereich, durch den prognostizierten steigenden Schwerlastverkehr weiter zunehmen wird. Es muss davon ausgegangen werden, dass die tatsächliche Lärmbelastung teilweise höher als die berechnete Belastung ist.“

  • Das geplante Bürogebäude passt städtebaulich gut ins Gebiet, jedoch nicht in der Kombination mit der jetzt geplanten Wohnbebauung. Durch die Lage außerhalb der rechnerischen Lärmgrenzwerte für die Wohnbebauung muss das Gebäude durch das Gebiet erschlossen werden (14 offene Stellplätze plus Tiefgarage) und seine lärmabschirmende Wirkung nach Westen ist minimal. Diese gewerbliche Weiterentwicklung könnte städtebaulich optimal in der von uns geforderten riegelförmigen Bebauung entlang der Straße „Im Dürren Kopf“ untergebracht werden.

  • Der Mini-„Kinderspielplatz“ zwischen Tiefgaragenrampe und Hauswand (bis 12m Höhe) ist aus städtebaulicher und pädagogischer Sicht untauglich und eher als Katastrophe für Kinder zu bezeichnen.

Die vorgeschlagene Geräuschkontingentierung wird von uns in der vorliegenden Form ebenfalls abgelehnt. Sie orientiert sich einzig an dem Ziel, die hochverdichtete Wohnbebauung auf den ehemaligen SELGROS-Parkplätzen zu ermöglichen und rechtlich abzusichern. Sie berücksichtigt in keiner Weise die Belange einer gewerblichen Entwicklung und verhindert nach unserer Ansicht mögliche lärmtechnische Verbesserungen für die vorhandene Wohnbebauung nördlich des Plangebietes („Papageien-Siedlung, Hochhäuser)

  • Die nördliche Grenze des TF3 reicht bis zur südlichen Grundstücksgrenze des TOOM-Marktes, damit wird die gewerbliche Nutzung nördlich und östlich des TF3 nach der Art der Lärmemissionen auf die heutige Nutzung zugeschnitten und begrenzt.

  • In diesem Zusammenhang erinnern wir daran, dass in den 1980er Jahren die Waschstraße des TOOM-Marktes noch am Nordwestrand des TOOM-Geländes angeordnet war. Auf Grund massiver Lärmbeschwerden aus den nördlich angrenzenden Wohnhäusern (Hochhäuser und Bungalows) gegen den Betrieb der Waschstraße und anderer Aggregate des TOOM-Marktes wurde u. a. die Waschstraße an die Südwestgrenze des Geländes verlegt. Entstünde nun auch hier eine Wohnnutzung, wäre (mindestens) der weitere Betrieb der Waschstraße in Frage gestellt.

  • Eine für die nördliche Wohnbebauung sinnvolle und gewünschte Verlagerung der Kühlung und der Anlieferung des TOOM-Marktes auf die südliche Seite ist damit faktisch ausgeschlossen (z.B. im Rahmen einer Sanierung/Umbau des Marktes), da dadurch die Lärmbelastung nach Süden hin in der Nacht zunehmen würde.

  • Eine Nutzungsänderung der ehemaligen SELGROS-Fläche wird damit ebenfalls stark eingeschränkt. Produktion/Handwerk sowie Werksverkehr im Zwei- oder Dreischichtbetrieb werden faktisch ausgeschlossen, bzw. nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen möglich sein.

Wir bitten Sie daher erneut, die Planung zu überdenken und keinen Keil mit reiner Wohnbebauung in das bisher gewerblich genutzte Plangebiet zu treiben.

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