BPlan 105 „Zwischen Flughafenstraße und Im Dürren Kopf“

 

Stellungnahme der GRÜNEN vom 23.09.2013

Betr: BPlan 105 „Zwischen Flughafenstraße und Im Dürren Kopf“
hier: Stellungnahme zu den „Änderungen“ des Vorentwurfes

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

zu den in der letzten Sitzung des SPBA vom 28.8.2013 von der Verwaltung vorgetragenen „Änderungen“ zum Vorentwurf für den BPlan 105 nehmen wir wie folgt Stellung:Unser städtebauliches Ziel ist und bleibt die Erhaltung und Entwicklung einer überwiegend gewerblich genutzten Fläche.

  • Die Fläche ist auf Grund ihrer Lärmbelastung für eine Wohnnutzung nicht geeignet.

  • Eine faktische Umwandlung einer Teilfläche in ein hochverdichtetes Wohnquartier gefährdet die umliegenden gewerblichen Nutzungen und hat – über diesen Bebauungsplan hinaus – eine negative Signalwirkung für bestehende und an einer Ansiedlung interessierte Gewerbebetriebe.

  • Die vorgestellten „Änderungen“ des Vorentwurfes ändern an der aus unserer Sicht weiterhin falschen städtebaulichen Ausrichtung des ursprünglichen Vorentwurfes nichts.

  • Wir fordern und beantragen deshalb erneut eine Planung auf der Basis folgender städtebaulicher Rahmenbedingungen:
    + Ausweisung als Mischgebiet
    + Ausschluss jeglicher Wohnnutzung im Erdgeschoss
    + Ausweisung von zwei geschlossenen Baufenstern parallel zur Straße „Im Dürren Kopf“, um die sich nach Westen anschließende Bebauung möglichst vor der Lärmbelastung aus östlicher Richtung (Gewerbe und BAB) abzuschirmen.
    + Ausrichtung von den einer gewerblichen Nutzung zugeordneten Wohnungen nach Westen. Ausrichtung von Toren und Zufahrten für die gewerblichen Nutzungen möglichst nach Osten.

Darüber hinaus entsprechen die vorgestellten Planungen inkl. Änderungen nicht unserem Ziel der Entwicklung von attraktiven und nachhaltigen Wohnquartieren:

  • Die Dichte der Bebauung und die Anzahl der Wohneinheiten ist zu hoch und liegt weiter deutlich über der in den sich anschließenden westlichen Wohngebieten-

  • Attraktive Flächen mit hoher Aufenthaltsqualität, wie sie für eine verdichtete Wohnbebauung erforderlich sind, fehlen weiterhin. Durch die Tiefgaragenzufahrt in der äußersten südöstlichen Ecke wird das Gebiet zusätzlich durch PKW-Verkehr belastet.

  • Für eine (Ab-)Sicherung des Bürogebäudes als ausschließlich gewerblich genutztes Gebäude ist es erforderlich, zumindest in diesem Bereich eine Wohnnutzung bebauungsplanmäßig auszuschließen (Fläche 3.1. – ansonsten ist mit einer „nachträglichen“ Wohnumnutzung in Kürze zu rechnen).

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