Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt Griesheim nutzt das tritt dem Kommunalen Immobilienportal Hessen (www.kip-hessen.de) bei. Grundstücke und Immobilien zur Veräußerung werden grundsätzlich mindestens auf www.kip-hessen.de veröffentlicht. Über Ausnahmen entscheidet abhängig von den in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenzen – der Magistrat bzw. die Stadtverordnetenversammlung. Über Ausnahmen, die der Magistrat entschieden hat, ist die Stadtverordnetenversammlung zu informieren.