Rahmenplan WESTEINGANG 3. Juli 20141. März 2016 Anregungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die weitere Bearbeitung (Pressemitteilung 03.07.2014) Schreiben an den Magistrat der Stadt Griesheim vom 03.07.2014: wie in der Sitzung des SPBA vereinbart nachfolgend unsere Anregungen für die weitere Bearbeitung der Rahmenplanung WESTEINGANG. Zentrale Rahmenbedingungen – die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden sollten – sind aus unserer Sicht: I. Bündelung des Verkehres auf einer Achse schafft Spielräume für eine städtebauliche Entwicklung. Die derzeitige Trennung von stadtaus- (Hintergasse) und stadteinfahrendem (Schulgasse) Verkehr mit einer komplexen und uneffektiven Doppelkreuzung erfordert mehr Fläche als eine gebündelte Trasse und führt zu städtebaulich nur schlecht bis gar nicht nutzbaren Inselflächen (Parkplätzen). Deshalb schlagen wir vor, der weiteren planerischen Bearbeitung des zukünftigen Westeinganges der Stadt Griesheim eine Bündelung des Verkehres zu Grunde zu legen. II. Bündelung des Verkehres auf der Südseite (Schulgasse) Eine Bündelung des Verkehrs auf der Südseite ergibt zusammen mit einer möglichen Überplanung des Parkplatzes an der Ecke Pfützenstraße/Hintergasse größere städtebauliche Spiel- und Freiräume. Die nördliche Straßenseite würde aufgewertet, die Nutzung der Erdgeschosse durch Läden und Dienstleistungen könnte dadurch unterstützt und ggf. ausgeweitet werden. Die Gestaltung und Attraktivität der Freiflächen würde von der geringeren Verschattung profitieren. Der weiteren Bearbeitung sollte eine gebündelte Verkehrsachse mit folgenden Funktionen zu Grunde gelegt werden (von Süd nach Nord): – Gehweg (2m) – Parkstreifen mit Bäumen/Grüninseln (2,5m) – Fahrradstreifen stadteinwärts (1,5m) – motorisierter Verkehr stadteinwärts und -auswärts (3+3m) – Fahrradstreifen stadtauswärts (1,5m) – Freihaltetrasse Straba/Parkstreifen (5m) – Gehweg (2m). III. Freihaltung einer Trasse für eine Verlängerung der Straßenbahn nach Westen Bei der Planung und Schaffung von (Schienen-)Verkehrsinfrastruktur ist es erforderlich in größeren Zeiträumen zu denken. Zentraler Gedanke ist „keine Sackgassen schaffen –zukünftige Verlängerungen absichern“. Grundlage der weiteren Bearbeitung ist für uns deshalb die Berücksichtigung einer Freihaltetrasse für eine einspurige – von der Fahrbahn getrennte – Straßenbahntrasse. Die Freihaltetrasse sollte für uns nördlich der zukünftig gebündelten Fahrbahn verlaufen, und könnte bis zu einer tatsächlichen Verlängerung der Straßenbahn als Parkstreifen genutztwerden. Eine nördlich der gebündelten Fahrbahn geführte Trasse vermeidet eine – sehr problematische – innerstädtische Querung der Schul-/Hintergasse (B26) und würde einen entsprechenden Abstand zur Bebauung gewährleisten. Der Verzicht auf eine Freihaltetrasse würde der Straßenbahn den Weg nach Westen auf Dauer verbauen. Dabei ergibt sich für uns eine Notwendigkeit zur Verlängerung nicht nur durch die zunehmende Zahl von Pendlern aus dem Ried, oder einer Anbindung an die S-Bahn in Richtung Flughafen bzw. Mainz/Wiesbaden, sondern auch aus der Entwicklung des Baugebietes Südwest. Zentrale Teile des Baugebietes sind weiter als 1000m von der bisher „letzten“ Haltestelle „Platz Bar-Le-Duc“ entfernt, und werden damit von dieser wichtigen ÖPNV-Verbindung faktisch nicht mehr erschlossen. IV. Freiräume für die Entwicklung einer Bebauung und Freiflächen mit städtischen Maßstäben nutzen Neben der von uns weiter verfolgten Öffnung der Lutherkirche nach Süden durch einen Platz – wie im rechtskräftigen BPlan Pfarrgasse Süd vorgesehen -, ergeben sich für uns drei Entwicklungsbereiche: • Entwicklungsbereich Schulgasse Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Fläche des ehemaligen „Riedhof“ und die in diesem Bereich zukünftig entfallende nördl. Schulgasse. Die Gebäude des ehemaligen Riedhof sind für uns nicht erhaltenswert. Für die Überplanung stellen sich aus unserer Sicht folgende Herausforderungen: – städtebauliche Tor-/Eingangssituation – eine Bebauung an einer zentralen Verkehrsachse, nördlich der Freihaltetrasse – Freifläche(n) und ein Übergang zum Gemeindezentrum, der die heutige (Schall)Schutzmauer entbehrlich macht. • Entwicklungsbereich Hintergasse Dabei handelt es sich aus unserer Sicht nicht nur um die Parkplatz/Verkehrsinsel und die zukünftig entfallende nördl. Hintergasse, sondern auch um den Parkplatz an der Ecke Pfützenstraße/Hintergasse. Für die Überplanung stellen sich aus unserer Sicht folgende Herausforderungen: – eine Bebauung, die die vorhandene an der nördl. Hintergasse ergänzt, und gleichzeitig – eine Freifläche mit Aufenthaltsqualität zwischen nördlicher und südlicher Bebauung schafft, die Zufahrten und auch Stellplätzen integriert. – die neue Kreuzung Schul-/Hintergasse/Pfützen-/Oberndorferstraße städtebaulich integrieren. • Entwicklungsbereich Ecke Gross-Gerauer-Straße/Hintergasse Die heutige Nutzung als Parkplatz und eine Bebauung mit niedrigen/einfachen, z.T. stark baufälligen Gebäuden, eröffnet aus unserer Sicht städtebauliche Möglichkeiten. Eine Überplanung, die die Ecke (wieder) schließt und zusammen mit dem Kochschulhaus und der „Alten Brauerei“ einen markanten Eingang zur Innenstadt bildet, ist vorstellbar. V. Zentrale – historische – Punkte herausarbeiten • Der Übergang von der offenen Landschaft/Ried in die Stadt ist derzeit undifferenziert. Das Ortsschild ist kein Ersatz für eine klare städtebauliche Tor-/Eingangssituation. Aufgabe der Rahmenplanung sollte es aus unserer Sicht sein, dafür eine städtebauliche Lösung zu erarbeiten. Für die Schaffung einer städtebaulichen Eingangssituation zur Innenstadt haben wir im vorherigen Punkt bereits Vorschläge gemacht. • Der Platz der ehemaligen Synagoge ist heute ein Parkplatz, die Gedenk- und Informationstafel steht direkt am Fahrbahnrand bzw. der Bürgersteigkante. Ziel der weiteren Planung sollte es sein, an dieser Stelle einen Raum/Platz für das Gedenken und Erinnern mit Aufenthaltsqualität zu schaffen, der der historischen Bedeutung angemessen ist. • Das historische Nikelosehaus ist zwischen den Fahrbahnen förmlich eingeklemmt, die Bürgersteige in diesem Bereich sind sehr schmal. Ziel der weiteren Planung sollte ein größerer Abstand zur künftigen Fahrbahn und ein breiterer Bürgersteig sein, um das Gebäude „freizustellen“ und als markante Ecke der Kreuzung herauszustellen. • Der öffentliche Bereich am Gemeindezentrum Ev. Luthergemeinde ist heute stark vom PKW-Verkehr belastet und bietet wenig Aufenthaltsqualität. Die Bündelung des Verkehrs auf „der Südseite“ wird die Belastung in diesem Bereich reduzieren. Zusammen mit einer Überplanung des Parkplatzes gegenüber dem Gemeindezentrum eröffnet sich die Chance, diesen Bereich mit Priorität für Fußgänger zu überplanen, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und die Funktion des Gemeindezentrums für das Quartier zu stärken. VI. Die Bevölkerung frühzeitig einbinden – zur Findung guter städtebaulicher Lösungen den Wettbewerb der Ideen nutzen Die Gesamtbetrachtung wird von uns als Chance für das komplette Quartier gesehen. Um diese Chancen zu nutzen ist es aus unserer Sicht erforderlich, die Bewohner aktiv und frühzeitig mit ein zu beziehen. Deshalb schlagen wir vor, die Rahmenbedingungen für die weitere Bearbeitung den Bürgern vor Ort in einer Bürgerversammlung vor der Beschlussfassung vor zu stellen und mit diesen zu diskutieren. Nach der Festlegung der Rahmenbedingungen geht es darum, gute städtebauliche und architektonische Lösungen für die einzelnen Flächen zu finden. Dafür wollen wir den Wettbewerb der Ideen von Architekten und Investoren nutzen. Für uns ist deshalb für jede Fläche eine Ausschreibung oder Mehrfachbeauftragung selbstverständlich. Wir würden uns wünschen, dass für zumindest eine Fläche (die Fläche II – Hintergasse) ein Wettbewerb ausgelobt würde. Begünstigend kommt hinzu, dass sich die Entwicklungsflächen (siehe dazu die Anlage) vollständig (I und II) oder nahezu vollständig (III) in städtischer Hand befinden. Mit den bereits vorliegenden Plänen aus dem Jahr 2007 existieren ausreichende Grundlagen für die Entscheidungsfindung. Wir freuen uns auf die weitere Diskussion und hoffen, unsere Vorschläge werden zu einem Bestandteil der Rahmenbedingungen für die weitere Bearbeitung.
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