Interkommunale Einführung einer Zweitwohnungssteuer (AN 20, 09.07.2014) 11. Juli 2014 Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat mit den Nachbarstädten Weiter-stadt und Pfungstadt über eine interkommunal abgestimmte Einführung einer Zweitwoh-nungssteuer zu verhandeln. Der Magistrat berichtet noch in diesem Jahr über die Ergebnisseder Gespräche, im Anschluss daran berät die Stadtverordnetenversammlung über das weite-re Vorgehen. Begründung:Ziel ist, alle Bewohner einer Gemeinde angemessen an den Kosten der Infrastruktur zu be-teiligen, und für alle Bewohner einer Gemeinde die entsprechenden (Schlüssel-)Zuweisun-gen von Bund und Land zu erhalten. Angesichts der – für den städtischen Haushalt negati-ven – Ergebnisse des letzten Zensus ist es für Griesheim wichtig die Bemühungen zur Ge-winnung von möglichst vielen Bewohnern mit Erstwohnsitz zu verstärken, und von denen,die ihren Erstwohnsitz nicht nach Griesheim verlegen möchten eine angemessene Beteili-gung an der mitgenutzten hervorragenden Infrastruktur zu verlangen. Eine Möglichkeit dazuist die Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer (wie sie Darmstadt bereits seit 2011 erhebt –mit aktuell 10% der jährlichen Nettokaltmiete).Auch wenn die Einführung freiwillig und die Höhe im Ermessen jeder einzelnen Gemeindeliegt, sollte aus unserer Sicht vermieden werden, dass es angesichts des Konsolidierungs-druckes zu einem „Preiswettbewerb“ zwischen Nachbarkommunen mit vergleichbarer Struk-tur und Infrastruktur kommt. Aus diesem Grund halten wir es für lohnenswert vor einer ab-schließenden Entscheidung den – zeitlich begrenzten – Versuch einer interkommunal abge-stimmten Einführung zu machen.
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