Interkommunale Einführung einer Zweitwohnungssteuer (AN 20, 09.07.2014)

 

Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat mit den Nachbarstädten Weiter-
stadt und Pfungstadt über eine interkommunal abgestimmte Einführung einer Zweitwoh-
nungssteuer zu verhandeln. Der Magistrat berichtet noch in diesem Jahr über die Ergebnisse
der Gespräche, im Anschluss daran berät die Stadtverordnetenversammlung über das weite-
re Vorgehen.

Begründung:
Ziel ist, alle Bewohner einer Gemeinde angemessen an den Kosten der Infrastruktur zu be-
teiligen, und für alle Bewohner einer Gemeinde die entsprechenden (Schlüssel-)Zuweisun-
gen von Bund und Land zu erhalten. Angesichts der – für den städtischen Haushalt negati-
ven – Ergebnisse des letzten Zensus ist es für Griesheim wichtig die Bemühungen zur Ge-
winnung von möglichst vielen Bewohnern mit Erstwohnsitz zu verstärken, und von denen,
die ihren Erstwohnsitz nicht nach Griesheim verlegen möchten eine angemessene Beteili-
gung an der mitgenutzten hervorragenden Infrastruktur zu verlangen. Eine Möglichkeit dazu
ist die Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer (wie sie Darmstadt bereits seit 2011 erhebt –
mit aktuell 10% der jährlichen Nettokaltmiete).
Auch wenn die Einführung freiwillig und die Höhe im Ermessen jeder einzelnen Gemeinde
liegt, sollte aus unserer Sicht vermieden werden, dass es angesichts des Konsolidierungs-
druckes zu einem „Preiswettbewerb“ zwischen Nachbarkommunen mit vergleichbarer Struk-
tur und Infrastruktur kommt. Aus diesem Grund halten wir es für lohnenswert vor einer ab-
schließenden Entscheidung den – zeitlich begrenzten – Versuch einer interkommunal abge-
stimmten Einführung zu machen.

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