Nachtragshaushalt 2014 (06.10.2014) 9. Oktober 2014 Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:I) Ergebnishaushalta) Keine Erhöhung von Ansätzen – ausgenommen der Bereich der KinderbetreuungDie geplanten Erhöhungen der S&D (Zeile 13) im Produkt Personalverwaltung (S.11 +4.200€), Ordnungsaufgaben (S.23 +2.300€), Bäder (S.29 +24.000€) werden gekürzt.Begründung:Die Deckung erfolgt im Rahmen des Fachbereichbudget b) Verfügung einer Haushaltssperre in Höhe von 5% auf alle Sach- und Dienstleistungen. Über Ausnahmen von der Haushaltssperre entscheidet entsprechend den Wertgrenzen nach der Hauptsatzung der Magistrat bzw. die Stadtverordnetenversammlung.Mit den monatlichen Finanzberichten erfolgt eine Zusammenstellung der genehmigten Ausnahmen in tabellarischer Form.Begründung:Auf Grund der finanziellen Situation und noch offener Risiken (Provisorium + Sanierung Kinder- und Familienzentrum Rheinstraße) sind die Ausgaben für das (Rest)Jahr auf das notwendigste zu begrenzen. II) Personal und Stellenplana) Wiederbesetzungssperre für alle freiwerdenden Stellen für 6 Monate – ausgenommen der Bereich der KinderbetreuungBegründung:Auf Grund der finanziellen Situation und noch offener Risiken (Provisorium + Sanierung Kita Rheinstraße) sind die Ausgaben für das (Rest)Jahr auf das notwendigste zu begrenzen. b) Die aus dem Haus Waldeck in den städtischen Stellplan übernommene Stelle wird komplett mit einem kw Vermerk versehen ( S.46 geplant 0,3kw)Begründung: Die in der ursprünglichen Finanzplanung festgelegten Personalkostensteigerungen für die Jahre 2016 (+1,03%) und 2017 (+0,68%) sollen weiterhin Planungsgrundlage sein. Eine Umsetzung dieser Vorgaben ist nur mit einer entsprechenden Reduktion von Stellen – ausgenommen im Bereich der Kinderbetreuung) zu erreichen. III) FinanzplanKeine Erhöhung von Ansätzen – ausgenommen im Bereich der KinderbetreuungDie geplanten Erhöhungen im Produkt Personalverwaltung (S.13 +3.000€), Ordnungsaufgaben (S.25 +10.000€), Stadtentwicklung (S.37 +10.000€) werden gekürzt. Für die Kanalauswechslung „Am Schwimmbad“ erfolgt die Einstellung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 120.000€ – die grundhafte Sanierung Zeppelinstraße I wird in das Jahr 2015 verschoben.Begründung:Die Deckung von kleineren Beträgen erfolgt im Rahmen der Fachbereichbudgets, oder durch Verzicht oder Verschiebung von Maßnahmen. Auf Grund der noch verfügbaren „Restbauzeit“ in diesem Jahr ist mit einem Abfluss der kompletten Bausumme für die Maßnahme „Am Schwimmbad“ nicht zu rechnen. Die finanzielle Situation der Stadt rechtfertigt keine Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln, die in diesem Jahr nicht mehr verbaut/abfließen können. IV) Konsolidierungsbeitrag Haus Waldecka) Der Zuschuss für das Haus Waldeck wird um 50.000€ gekürzt.b) Bis zu den Haushaltsberatungen erstellt die Geschäftsleitung auf der Basis der vorhandenen Überlegungen und Gutachten ein Konzept zur Reduzierung des Zuschussbedarfes an das Haus Waldeck auf 500.000€ bis zum Haushaltsjahr 2019.Begründung:Auf Grund der finanziellen Situation sind alle Bereiche der Stadt(verwaltung) in die Konsolidierungsanstrengungen einzubeziehen. Auf Grund der inzwischen erfolgten Vorarbeiten und Untersuchungen sollte der Betrag, der 5% des Zuschusses ausmacht, mindestens eingespart werden.Nach der aktuellen Finanzplanung ist ein ausgeglichener städtischer Haushalt (geplant war 2017) nicht in Sicht. Auf Grund der sich dadurch verschärfenden Auflagen der Kommunalaufsicht und gesetzlicher Vorgaben (Schuldenbremse – Auslaufen des Gestattungsvertrages) gefährdet ein Zuschuss an das Haus in der bisherigen Höhe die kommunale Trägerschaft. Gleichzeitig ist keine Perspektive zur Beseitigung der baulichen Mängel vorhanden. Um die kommunale Trägerschaft zu erhalten und eine Perspektive für bauliche Maßnahmen zu eröffnen ist es deshalb höchste Zeit, ein finanzielles Konzept zur Konsolidierung des Hauses zu erarbeiten und zu verabschieden.
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