Bürgerhäuser (HH2015-5, 24.11.2014) 24. November 20148. Februar 2016 Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bürgerhäuser „Am Kreuz“ und „St. Stephan“ und der Veranstaltungssaal am Haus Waldeck verbleiben in städtischem Besitz. Für das Bürgerhaus „Zöllerhannes“ erfolgt eine Markterkundung um im Laufe des Jahres 2015 über einen möglichen Verkauf zu entscheiden. Begründung: Die Bürgerhäuser „Am Kreuz“ und „St. Stephan“ und der Veranstaltungssaal am Haus Wal- deck sollen in städtischem Besitz verbleiben. In den genannten Bürgerhäusern befinden sich zusätzlich zu regelmäßig genutzten Räumen für Vereine, Initiativen und Privatpersonen,be- reits heute städtische Kindertagesstätten, und ein Rückgang der Nachfrage nach Kinderbe- treuungsplätzen ist nicht zu erkennen. Es ist m Gegenteil damit zu rechnen, dass durch das Neubaugebiet SüdWest und die Aufnahme weiterer Flüchtlinge mit Kindern die Nachfrage nochmals steigt. Es soll untersucht werden, wie hoch die tatsächlichen Kosten für die brandschutztechnische Ertüchtigung des Bürgerhaus „Am Kreuz“ für den Erhalt der bisherigen Nutzung (Kita+Verei- ne) sind, und wie hoch die Kosten wären, wenn eine weitere KitaGruppe dort untergebracht würde (1.OG). Das Bürgerhaus „Zöllerhannes“ weist bei einer im Vergleich zu den anderen Bürgerhäusern deutlich geringeren Nutzung einen hohen Unterhaltungsaufwand auf. Durch eine offene Marktabfrage soll ermittelt werden, welche Nutzungen und welche Erlöse bei einem Verkauf der Liegenschaft erzielt werden könnten.
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