Erhöhung des Deckungsgrades Kitagebühren (HH2015-7, 24.11.2014) 24. November 20148. Februar 2016 Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Schrittweise Erhöhung des Deckungsgrades in den Kindertagesstätten auf 30%. Zusätzliche Einnahmen von je 100.000€ in den Jahren 2016 bis 2018 (insgesamt plus 300.000€ in 2018). Begründung: Nach aktueller Gebührenkalkulation decken die Nutzungsgebühren in den Kindertagesstät- ten ca. 27% der Kosten, zugleich ist ein jährlicher Anstieg der Gebühren um 2% fest verein- bart. Eine Erhöhung der Verpflegungspauschale um 31€ auf 100% der von Schüllerman & Partner ermittelten Kosten belastet einseitig Familien, die auf eine Betreuung in oder über die Mit- tagszeit angewiesen sind (z.Zt. über 600 Plätze). Die Verpflegung stellt für diese Betreu- ungsmodelle keine Wahl-, sondern eine Pflichtleistung dar. Der Wegfall der Ermäßigung für Geschwisterkinder (ca. 150 Plätze) belastet zusätzlich einseitig Familien mit mehreren Kin- dern in der Betreuung. Die Kindertagesstätten können nicht aus der Konsolidierung ausgenommen werden, doch die Lasten dafür sind auf möglichst viele Schultern zu verteilen, und Mehrfachbelastungen einzelner Gruppen zu vermeiden. Deshalb schlagen wir vor, den Kostendeckungsgrad durch Nutzungsgebühren insgesamt bis zum Jahr 2018 auf 30% zu erhöhen, um die Erhöhung auf alle Betreuungsmodelle gleichmäßig zu verteilen. (+100,000€/Jahr bei ca. 1000 Plätze ergibt 100€/Jahr und Platz bzw. 8,40€/Platz und Monat). Der bereits beschlossene jährliche Anstieg um 2% erhöht sich dementsprechend jährlich um einen zusätzlichen Betrag.
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