Haushaltssicherungskonzept (HH2015-1, 24.11.2014)

 

Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Grundlage des Haushaltssicherungskonzeptes sind folgende Rahmenbedingungen:
• Verbindlicher Konsolidierungspfad – bis 2018 einen ausgeglichenen Haushalt

Der Konsolidierungsbedarf beträgt ausgehend vom ersten Entwurf
des Haushaltes 2015: 5,6 Mio €.

Entwicklung des Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis des Griesheimer Haushalt:

2015 Entwurf   2015 neu      2016          2017       2018
5,6 Mio€          4,2 Mio€    2,8 Mio€    1,4Mio €      0 €

• Zur Einhaltung des Konsolidierungspfades sind zuerst die Ausgaben zu überprüfen
und zu begrenzen, dann die Gebührenhaushalte und abschließend die Hebesätze.

• Der Hebesatz der Grundsteuer B wird jährlich überprüft und so festgesetzt, dass der
Konsolidierungspfad eingehalten wird.

• Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sollen bis zum Jahr 2018 um 500.000 € auf
8 Mio € ansteigen. Ggf. ist eine schrittweise Erhöhung des Hebesatzes notwendig.

Begründung:
Wir wollen an dem im Haushaltssicherungskonzept 2014 verabschiedeten Konsolidierungs-
ziel festhalten: „Als Zeitpunkt bis zu dem ein Ausgleich des Haushaltes angestrebt wird, wird
das Jahr 2018 benannt.“(HSK2014 S.3 Stand 12.12.2013).

Wir gehen davon aus, dass das Land und die Kommunalaufsicht trotz des Erlasses des In-
nenministers vom 30.10.2014 weiterhin den im Griesheimer HSK zum Haushalt 2014 festge-
legten und genehmigten Konsolidierungszeitraum zur Grundlage der Haushaltsgenehmigung
2015 macht.

Als Voraussetzung für diesen Vertrauensschutz sehen wir die Verabschiedung eines ver-
bindlichen Konsolidierungspfades mit der Abgabe einer Selbstverpflichtung an: „Für den Fall,
dass die beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen nicht ausreichen, die Meilensteine des
Konsolidierungspfades zu erreichen, wird Griesheim von sich aus weitere Maßnahmen ver-
abschieden, die die Lücke zum Konsolidierungspfad schließen. Dazu wird Griesheim von
sich aus halbjährlich an die Kommunalaufsicht berichten.“

Die Gewerbesteuer können und wollen wir dabei nicht außen vor lassen. Das Profil des Ge-
werbestandortes soll geschärft und gefördert werden, auch städtebaulich. Der Erhalt einer
guten Infrastruktur ist auch im Interesse des Gewerbes.

Zur Genehmigung eines Konsolidierungspfades bis 2018 ist es ggf. erforderlich, auf die im
Erlass genannten Ausnahmen zurückzugreifen, die für diesen Fall eine Mitwirkung des Re-
gierungspräsidiums bei der Haushaltsgenehmigung und –überwachung vorsehen.

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