Haushaltssicherungskonzept (HH2015-1, 24.11.2014) 24. November 2014 Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Grundlage des Haushaltssicherungskonzeptes sind folgende Rahmenbedingungen:• Verbindlicher Konsolidierungspfad – bis 2018 einen ausgeglichenen Haushalt Der Konsolidierungsbedarf beträgt ausgehend vom ersten Entwurf des Haushaltes 2015: 5,6 Mio €. Entwicklung des Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis des Griesheimer Haushalt: 2015 Entwurf 2015 neu 2016 2017 20185,6 Mio€ 4,2 Mio€ 2,8 Mio€ 1,4Mio € 0 € • Zur Einhaltung des Konsolidierungspfades sind zuerst die Ausgaben zu überprüfenund zu begrenzen, dann die Gebührenhaushalte und abschließend die Hebesätze. • Der Hebesatz der Grundsteuer B wird jährlich überprüft und so festgesetzt, dass derKonsolidierungspfad eingehalten wird. • Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sollen bis zum Jahr 2018 um 500.000 € auf8 Mio € ansteigen. Ggf. ist eine schrittweise Erhöhung des Hebesatzes notwendig. Begründung:Wir wollen an dem im Haushaltssicherungskonzept 2014 verabschiedeten Konsolidierungs-ziel festhalten: „Als Zeitpunkt bis zu dem ein Ausgleich des Haushaltes angestrebt wird, wirddas Jahr 2018 benannt.“(HSK2014 S.3 Stand 12.12.2013). Wir gehen davon aus, dass das Land und die Kommunalaufsicht trotz des Erlasses des In-nenministers vom 30.10.2014 weiterhin den im Griesheimer HSK zum Haushalt 2014 festge-legten und genehmigten Konsolidierungszeitraum zur Grundlage der Haushaltsgenehmigung2015 macht. Als Voraussetzung für diesen Vertrauensschutz sehen wir die Verabschiedung eines ver-bindlichen Konsolidierungspfades mit der Abgabe einer Selbstverpflichtung an: „Für den Fall,dass die beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen nicht ausreichen, die Meilensteine desKonsolidierungspfades zu erreichen, wird Griesheim von sich aus weitere Maßnahmen ver-abschieden, die die Lücke zum Konsolidierungspfad schließen. Dazu wird Griesheim vonsich aus halbjährlich an die Kommunalaufsicht berichten.“ Die Gewerbesteuer können und wollen wir dabei nicht außen vor lassen. Das Profil des Ge-werbestandortes soll geschärft und gefördert werden, auch städtebaulich. Der Erhalt einerguten Infrastruktur ist auch im Interesse des Gewerbes. Zur Genehmigung eines Konsolidierungspfades bis 2018 ist es ggf. erforderlich, auf die imErlass genannten Ausnahmen zurückzugreifen, die für diesen Fall eine Mitwirkung des Re-gierungspräsidiums bei der Haushaltsgenehmigung und –überwachung vorsehen.
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