Den Haushalt bis 2018 nachhaltig, sozial ausgewogen und mit Augenmaß konsolidieren

GRÜNE präsentieren ihre Anträge für die Haushaltsberatungen
(Pressemitteilung 24.11.2014)
Ziel unserer Anträge ist es, die Ausgaben nachhaltig zu begrenzen, damit der im Konsens Aller beschlossene Ausbau der Kinderbetreuung gestemmt werden kann, die freiwilligen Leistungen – insbesondere wenn sie der Unterstützung von Vereinen und Ehrenamtlichen dienen – erhalten bleiben, und die städtische Infrastruktur – insbesondere die Wohnungen – erhalten und saniert werden können, dabei möchten wir die Bürger mitnehmen und nicht überfordern.

Dafür sind wir bereit, im Bereich der Pflichtaufgaben alle Standards zu hinterfragen und – wo möglich – zu begrenzen und einzuschränken. Dies bedeutet sichtbare und spürbare Einschnitte und den Abschied von liebgewonnen Leistungen, die alle Bürger (be-)treffen werden. Der nur scheinbar einfachere Ausweg über Steuer- und Gebührenerhöhungen ist sozial unausgewogen. Er trifft insbesondere die Bevölkerungsgruppen, die auf die Leistungen der Stadt besonders angewiesen sind.

Um eine Erhöhung der Grundsteuer B gegenüber dem Stand 2014 – schrittweise und in geringerem Umfang als von der Bürgermeisterin geplant – kommen auch wir, trotz unserer Vorschläge zur Ausgabenbegrenzung, nicht herum.

Wir übernehmen damit als Fraktion erneut Verantwortung, auch wenn alle unsere in den letzten Jahren gemachten Vorschläge abgelehnt wurden und wir die Situation des Griesheimer Haushaltes damit nicht beeinflussen konnten.

Zur Erreichung eines ausgeglichenen Haushaltes („schwarze Null“) bis 2018 schlagen wir vor das Defizit des aktuellen Haushaltsentwurfes in Höhe von 5.6Mio€ jährlich um 1,4Mio€ zu reduzieren. Zur Einhaltung des Konsolidierungspfades sind zuerst die Ausgaben zu überprüfen und zu begrenzen, dann die Gebührenhaushalte und abschließend die Hebesätze. Die von uns gemachten Vorschläge für Einsparungen erfordern Zeit. Deshalb ist es aus unserer Sicht sachgerecht und vernünftig, den jeweiligen tatsächlichen Mehrbedarf aus der Grundsteuer B jährlich zu ermitteln und den jeweils erforderlichen Hebesatz mit dem aktuellen Haushalt fest zu setzen. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sollen bis zum Jahr 2018 um 500.000€ auf 8Mio€ ansteigen, ggf. ist eine schrittweise Erhöhung des Hebesatzes notwendig. Die Gewerbesteuer können und wollen wir dabei nicht außen vor lassen. Der Erhalt der guten Infrastruktur ist auch im Interesse des Gewerbes.

Um den Zeitraum bis 2018 von der Kommunalaufsicht genehmigt zu bekommen, sind wir bereit gegebenenfalls auf die Ausnahmeregelung im aktuellen Erlass des Innenministers zurück zu greifen und uns der übergeordneten Aufsicht des Regierungspräsidiums zu unterwerfen.

Bei den Ausgaben schlagen wir vor den Personalkostenzuwachses auf 1% jährlich zu begrenzen. Dafür sind wir bereit die Besetzung der Kasse in den städtischen Bädern auf einen Tag zu begrenzen (80.000,-€), das Rathaus an zwei Vormittagen und den Bauhof an einem oder zwei Tagen komplett für den Publikumsverkehr zu schließen. Um die Kosten und Gebührensteigerung am Friedhof zu begrenzen schlagen wir vor eine halbe Stelle zu streichen (30.000€). Um die Maßnahmen zur Überprüfung und Steigerung der Effektivität zu intensivieren, und um sicher zu stellen, dass der Konsolidierungspfad eingehalten wird, wird eine generelle Wiederbesetzungssperre von 9Monaten beschlossen, die je nachdem wie wir uns auf dem Konsolidierungspfad befinden, bis auf 12 Monate ausgedehnt werden kann. Wir sind für die Beibehalten des Betriebsausfluges und des vorzeitigen Arbeitsendes an Faschingsdienstag .Die Konsolidierung des Haushaltes erfordert von den städtischen Beschäftigten viele Zugeständnisse. Aus diesem Grund sollte auf die Streichung von sozialen Leistungen, die keine direkten finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt haben, verzichtet werden

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
werden auf dem Ergebnis 2013 (9,334Mio) zzgl. der Miete der Kita Raiffeisenstraße (250.000€) und den Verpflegungskosten in den neuen Kitas (170.000€) und einem jährlichen Zuwachs von 1% vorerst festgeschrieben.

Die Stadt Griesheim als Eigentümerin des Hauses verabschiedet für das Haus Waldeck eine Rahmenvereinbarung, die den Verbleib des Hauses in städtischer Trägerschaft mit einem hohen Pflegestandard bis 2018 sichert. Das Haus fokussiert sich auf die – hervorragende – Pflege und erhält zur Sicherung dieser einen garantierten Zuschuss in Höhe von 500.000€ jährlich und darüber hinaus zweckgebunden einmalig bis zu 100.000,-€ um die dafür notwendigen Maßnahmen zu unterstützen. Gleichzeitig verpflichtet sich das Haus dazu den heutigen Zuschuss in Höhe von 1Mio€ um jährlich 125.000€ zu verringern.

Die Kindertagesstätten können nicht aus der Konsolidierung ausgenommen werden, doch die Lasten dafür sind auf möglichst viele Schultern zu verteilen, und Mehrfachbelastungen einzelner Gruppen zu vermeiden, deshalb schlagen wir vor, den Deckungsgrad insgesamt bis zum Jahr 2018 auf 30% zu erhöhen, und die Erhöhung auf alle Betreuungsmodelle gleichmäßig zu verteilen. (+100,000€/Jahr und ca. 1000 Plätze ergibt 100,-€/Jahr und Platz bzw. 8,40€/Platz und Monat).

Die städtischen (Sozial)Wohnungen sollen als günstiger Wohnraum erhalten werden. Dies ist nur gewährleistet, wenn der weitere Substanzverlust gestoppt werden kann, und dazu ein Einstieg in eine grundhafte Sanierung erfolgt. Einen Verkauf zum einmaligen stopfen von Haushaltslöchern ohne Sanierung bestehender Wohnungen lehnen wir ab.

Als Einstieg beantragen wir die Einstellung von Investitionsmitteln in Höhe von 100.000€ in 2015 und 1Mio€ in 2016 zur planerischen Vorbereitung und nachfolgenden Umsetzung einer grundhaften Sanierung eines städtischen Gebäudes mit Sozialwohnungen.

Zur Finanzierung dieser und anderer Investitionen stehen keine Mittel (Überschüsse) aus dem Haushalt zur Verfügung, an einer Veräußerung städtischer Liegenschaften führt damit im Moment kein Weg vorbei. Dabei gilt für die Veräußerung eine Rangfolge: zuerst ungenutzte Liegenschaften dann gewerblich genutzte Liegenschaften und erst dann Wohnungen.

Die Bürgerhäuser „Am Kreuz“ und „St. Stephan“ und der Veranstaltungssaal am Haus Waldeck verbleiben in städtischem Besitz – für das Bürgerhaus „Zöllerhannes“ erfolgt eine Markterkundung um im Laufe des Jahres 2015 über einen möglichen Verkauf zu entscheiden. Das Bürgerhaus „Zöllerhannes“ weist bei einer im Vergleich zu den anderen Bürgerhäusern deutlich geringeren Nutzung einen hohen Unterhaltungsaufwand auf.

Zusammenfassung unserer Vorschläge

zur Konsolidierung des Griesheimer Haushaltes

2015 neu

2016

2017

2018

zusätzl. erforderl. Mittel gegenüber dem Entwurf

1.400Mio€

2.800Mio€

4.200Mio€

5.600Mio€

Ausgabenbegrenzungen

Personalkosten

0.177Mio€

0.359Mio€

0.546Mio€

0.737Mio€

Sachkosten

0.500Mio€

0.604Mio€

0.566Mio€

0.695Mio€

Haus Waldeck

0.125Mio€

0.250Mio€

0.375Mio€

0.500Mio€

Einnahmeverbesserung

Kitagebühren Deckungsgrad 30%

0.100Mio€

0.200Mio€

0.300Mio€

Gewerbesteuer

0.250Mio€

0.500Mio€

Zwischensumme

0.702Mio€

1.213Mio€

1.687Mio€

2.132Mio€

durch Grundsteuer B zu decken

0.700Mio€

1.587Mio€

2.513Mio€

3.468Mio€

zusätzl. Hebesatzerhöhung

64 Punkte

80 Punkte

84 Punkte

87 Punkte

mögl. neuer Hebesatz

474 Punkte

554 Punkte

638 Punkte

725 Punkte

Entwicklung Defizit GRÜNE

-4.200Mio€

-2.800Mio€

-1.400Mio€

0,-€


Zum Vergleich:  Vorschlag der Bürgermeisterin – Konsolidierung bis 2018 fraglich

Ausgabenbegrenzung

Reduzierung Zuschuß AST

0.010Mio€

0.010Mio€

0.010Mio€

Einnahmeverbesserung

Verpflegungspauschale u. entfall Geschwisterermäßigung Kitas

0.110Mio€

0.340Mio€

0.340Mio€

Erhöhung Grundsteuer A und B

3.450Mio€

3.450Mio€

3.450Mio€

neuer Hebesatz

680

680

680

Entwicklung Defizit BM

-2,030 Mio

-1.800Mio€

-1.800Mio€

???????

Hier sind die einzelnen Antragstexte zu finden. (HH2014-1 bis -4)

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