Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Zukunftsvereinbarung für das Haus Waldeck.
Die Stadt Griesheim als Eigentümerin des Hauses verabschiedet für das Haus Waldeck –
vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht – eine Rahmenvereinbarung, die den
Verbleib des Hauses in städtischer Trägerschaft mit einem hohen Pflegestandard sichert.
Darin wird festgelegt:
• Zuschuss zur Sicherung eines Pflegestandards deutlich über dem, was gesetzlich
vorgegeben ist, in Höhe von 500.000,-€/Jahr für:
* Zusätzliches Personal
* Altschulden
* Ausbildungsplätze
• Bestandssicherungsgarantie für die Beschäftigten
Die vorhandenen Beschäftigen bleiben städtische Angestellte.
• Übernahme von Personal für nicht pflegende Dienstleistungen durch die Stadt
Die Stadt übernimmt komplett die Beschäftigten für Personalverwaltung und Senio-
renarbeit. Im Gegenzug werden die vom Haus benötigten Dienstleistungen bei der
Stadt eingekauft und berechnet.
(Wo die Mitarbeiter ihre Arbeitsplätze haben, ist damit nicht festgelegt.)
• Abbau Defizit im betreuten Wohnen und dem Veranstaltungsraum
Das Defizit im betreuten Wohnen ist schrittweise bis 2018 abzubauen; bzgl. des Ver-
anstaltungsraums ist zu prüfen ob eine Verwaltung (der Belegung) und die Unterhal-
tung durch die Pächter der Cafeteria sinnvoll ist.
• Schrittweise Reduzierung des weiteren Zuschussbedarfes bis 2018. Vereinbart wird
ein schrittweiser Abbau von jährlich 125.000€.
• Um den Punkt 5 zusätzlich zu unterstützen gewährt die Stadt für die Jahre 2015 und
2016 einmalig einen zweckgebunden Zuschuss in Höhe von jeweils 50.000€ für erfor-
derliche (Rechts-)Gutachten und externe Unterstützung.
• Das Haus berichtet parallel zum städtischen Sommer-Finanzbericht an den HuF über
den Stand der Umsetzung
Begründung:
Das Haus fokussiert sich auf die hervorragende Pflege und erhält zur Sicherung dieser in
städtischer Trägerschaft einen garantierten Zuschuss und darüber hinaus zweckgebunden
einmalig in zwei Tranchen bis zu 100.000,-€ um die dafür notwendigen Maßnahmen zu un-
terstützen. Gleichzeitig vereinbaren das Haus und die Stadt als Eigentümerin einen finanziel-
len Rahmen bis einschließlich 2018.
Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, deren Höhe über mehrere Jahre festgelegt
wird bedarf die Vereinbarung aus unserer Sicht einer Zustimmung der Kommunalaufsicht.
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