Zukunftsvereinbarung für das Haus Waldeck (HH2015-6, 24.11.2014) 24. November 20148. Februar 2016 Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zukunftsvereinbarung für das Haus Waldeck. Die Stadt Griesheim als Eigentümerin des Hauses verabschiedet für das Haus Waldeck – vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht – eine Rahmenvereinbarung, die den Verbleib des Hauses in städtischer Trägerschaft mit einem hohen Pflegestandard sichert. Darin wird festgelegt: • Zuschuss zur Sicherung eines Pflegestandards deutlich über dem, was gesetzlich vorgegeben ist, in Höhe von 500.000,-€/Jahr für: * Zusätzliches Personal * Altschulden * Ausbildungsplätze • Bestandssicherungsgarantie für die Beschäftigten Die vorhandenen Beschäftigen bleiben städtische Angestellte. • Übernahme von Personal für nicht pflegende Dienstleistungen durch die Stadt Die Stadt übernimmt komplett die Beschäftigten für Personalverwaltung und Senio- renarbeit. Im Gegenzug werden die vom Haus benötigten Dienstleistungen bei der Stadt eingekauft und berechnet. (Wo die Mitarbeiter ihre Arbeitsplätze haben, ist damit nicht festgelegt.) • Abbau Defizit im betreuten Wohnen und dem Veranstaltungsraum Das Defizit im betreuten Wohnen ist schrittweise bis 2018 abzubauen; bzgl. des Ver- anstaltungsraums ist zu prüfen ob eine Verwaltung (der Belegung) und die Unterhal- tung durch die Pächter der Cafeteria sinnvoll ist. • Schrittweise Reduzierung des weiteren Zuschussbedarfes bis 2018. Vereinbart wird ein schrittweiser Abbau von jährlich 125.000€. • Um den Punkt 5 zusätzlich zu unterstützen gewährt die Stadt für die Jahre 2015 und 2016 einmalig einen zweckgebunden Zuschuss in Höhe von jeweils 50.000€ für erfor- derliche (Rechts-)Gutachten und externe Unterstützung. • Das Haus berichtet parallel zum städtischen Sommer-Finanzbericht an den HuF über den Stand der Umsetzung Begründung: Das Haus fokussiert sich auf die hervorragende Pflege und erhält zur Sicherung dieser in städtischer Trägerschaft einen garantierten Zuschuss und darüber hinaus zweckgebunden einmalig in zwei Tranchen bis zu 100.000,-€ um die dafür notwendigen Maßnahmen zu un- terstützen. Gleichzeitig vereinbaren das Haus und die Stadt als Eigentümerin einen finanziel- len Rahmen bis einschließlich 2018. Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, deren Höhe über mehrere Jahre festgelegt wird bedarf die Vereinbarung aus unserer Sicht einer Zustimmung der Kommunalaufsicht.
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