Lärmschutz für die Bewohner im Osten Griesheims. Tempolimit auf der A67(AN 23, 02.07.2015) 5. Juli 20156. Januar 2021 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, bitte nehmen Sie diesen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung. Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt beim Hessischen Verkehrsministerium zu beantragen, dass a) auf der A67 im Abschnitt zwischen Überführung der ehemaligen Riedbahn bis Höhe August-Euler Flugplatz die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 100/80 km/h beschränkt wird. b) die gestrichelte Fahrbahnmarkierungen mit glatter/ebener Oberfläche ausgeführt wird. Begründung: Die Lärmbelastung der Bevölkerung im Osten Griesheims liegt über dem zumutbaren und nachts über den für eine Wohnnutzung zulässigen Werten. Das hat zuletzt die schalltechnische Untersuchung für den Bereich der Flughafenstraße erneut gezeigt. Für die Erneuerung und den Umbau des Darmstädter Kreuzes mit dem Ziel, immer noch mehr Verkehr zu er möglichen werden Millionen ausgegeben, jedoch kein Geld in einen baulichen Lärmschutz investiert. Bis zur Realisierung von baulichen Lärmschutzmaßnahmen ist es deshalb erforderlich, die Bevölkerung durch ein Tempolimit und eine lärmmindernde Fahrbahngestaltung vor übermäßigen und vermeidbaren Lärmbelastungen zu schützen. Ziel ist ein generelles Tempolimit von 100 km/h am Tag und 80 km/h in der Nacht (22-6 Uhr). Wir weisen darauf hin, dass an der A5 im Abschnitt Heidelberg trotz Lärmschutzwänden Tempo 100 km/h gilt. Die aufgeraute gestrichelte Fahrbahnmarkierung (die seitliche durchgehende Fahrbahnbegrenzungsmarkierung kann so bleiben) führt im Bereich der Auf- und Abfahrspuren zu Einzelschallereignissen, die als besonders unangenehm empfundenen werden und insbesondere den Schlaf stören (Aufwachereignisse).
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