Schwimmbadausschuss, 26.01.2016
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
zum unter Top 2 der Sitzung des Schwimmbadausschuss vorliegenden Antrag beantragen wir folgende Ergänzung:
Der Magistrat wird beauftragt vor der Beauftragung einer konkreten Planung eine qualifizierte Bürger- und Nutzerbeteiligung durchzuführen.
Begründung:
Den zu beauftragenden Planern sollen möglichst konkrete Anforderungen von Seiten der Bürger und Nutzergruppen zur Verfügung gestellt werden. Eine qualifizierte Beteiligung hat zum Ziel in einem definierten Zeitraum die verschiedensten Anforderungen zu sammeln, zu quantifizieren und zu gewichten. Sie ist keine jeder Zeit und beliebig erweiterbare „Wünsch-Dir-Was“-Liste.
Wir gehen davon aus, dass eine qualifizierte Beteiligung die Auftragsvergabe kurz vor oder nach der Sommerpause ermöglicht, und die Auswahl des Planungsbüros durch den neuen Magistrat in Zusammenarbeit mit der neuen Stadtverordnetenversammlung parallel im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahren erfolgen kann.