Senkung der Verpflegungsgebühren in Kindertageseinrichtungen 6. Mai 20168. Juli 2016 06.05.2016 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU – Grüne – WGG – FDP Verpflegungskosten in Kindertageseinrichtungen … wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt die Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen (460-01) ist wie folgt zu ändern: §2, Absatz 2 erhält die folgende Fassung: Die Verpflegungsgebühren betragen monatlich: Modell 1, 2 + 9: 10,00€ (Getränke) Modell 3, 4, 7 + 10: 64,00€ (Getränke + Mittagessen) Modell 5, 6, 8 + 11: 82,00€ (Getränke + Mittagessen + Snack) Bei einer begründeten Fehlzeit (Schließzeit der Einrichtung, Urlaub, Krankheit des Kindes) von mindestens 2 aufeinanderfolgenden Wochen werden die entsprechenden Verpflegungsgebühren anteilig erstattet. Die Änderung soll zum 01.08.2016 in Kraft treten. Begründung: Die Verpflegungsgebühren belasten Familien zusätzlich zu den hohen Nutzungsentgelten stark. Wie in einem separaten Antrag (06.05.2016 Gebühren in Kindertagesstätten) ausgeführt, müssen die Verpflegungskosten Teil der Gesamtkosten werden. Für Familien zählt der monatliche Betrag, der für die Betreuungsleistung aufgewendet werden muss. Gerade für die Grundbetreuung von 4 Stunden ist es für Eltern nicht zumutbar für Getränke einen Betrag von aktuell 15,00€ pro Monat aufzuwenden. Bis zur beantragten Überarbeitung der Verteilung der Betreuungskosten inklusive der Verpflegung wollen wir mit dieser Senkung einen ersten Schritt auf die betroffenen Familien zugehen.
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