EinwohnerInnen Fragestunde als offenes Mikrophon

09.05.2016 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU – Grüne – WGG – FDP

… wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.  Vor Beginn jeder ordentlichen Sitzung der Stadtverordetenversammlung (SVV) ist eine Fragestunde von bis zu 15-minutiger Dauer auf die Tagesordnung zu setzen. Es wird zu gleicher Zeit, wie zur ordentlichen Sitzung der SVV eingeladen, diese beginnt im unmittelbaren Anschluss.

2.  Auf die Sitzung wird am Ende der Tagesordnung der SVV mit folgenden Satz hingewiesen:
„Vor den Eintritt in die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung findet eine Einwohner Fragestunde von bis zu 15 Minuten Dauer statt.“
Dieser Satz wird auch in die Veröffentlichungen der Tagesordnung der SVV aufgenommen.

3.  Die Fragestunde wird von der Stadtverordnetenvorsteherin oder einer Ihrer Stellvertreterinnen geleitet.

4.  Frage berechtigt sind Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Griesheim (Hessen) ab dem 16. Lebensjahr.

5.  Jeder Einwohner kann eine Frage stellen. Die Fragen müssen sich auf öffentliche Angelegenheiten der Stadt beziehen. Die Beantwortung der Fragen darf keine gesetzlichen Vorschriften verletzen oder ein laufendes Gerichtsverfahren betreffen. Die Fragen dürfen weder beleidigenden Inhalts sein noch nicht-öffentliche (private) Angelegenheiten betreffen.

6.  Fragen können an den Magistrat, die Stadtverordnetenversammlung oder einzelne Fraktionen gerichtet sein, nicht an einzelne Personen.

7.  Sofern eine Frage die aktuelle Tagesordnung betrifft, kann ihre Beantwortung im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes vorgenommen werden.

8.  Dem Fragesteller sind in der Einwohnerfragestunde zwei Ergänzungsfragen erlaubt. Dies gilt nicht, wenn die Frage gemäß Absatz 7 behandelt wird.

Begründung:
Nach dem Vorbild anderer hessischer Kommunen wollen wir den EinwohnerInnen einen einfachen und offenen Zugang zu „seinen“ Stadtverordneten ermöglichen. Vor Eintritt in die ordentliche Sitzung, dort gelten keine Beschränkungen durch die HGO sondern das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen, soll die Möglichkeit bestehen Fragen an einzelne Fraktionen, die Stadtverordnetenversammlung oder den Magistrat zu stellen.
Ziel ist eine verbesserte Beteiligung der EinwohnerInnen an Ihrem Parlament und ein höheres Interesse an den Sitzungen des Parlaments. Der erste Ansatz dazu in Griesheim hatte zu viele formale Hürden und wurde daher nicht angenommen. Bedenken, die diese Hürden notwendig machten, haben sich nicht bestätigt.

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