Gebühren in Kindertagesstätten

06.05.2016 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU – Grüne – WGG – FDP

Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,
der Magistrat wird beauftragt

die Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten mit dem Ziel zu überarbeiten, durch die Nutzungsgebühren 30% der Gesamtkosten in diesem Bereich zu decken.

Die Gebührensatzung ist dafür so anzulegen, dass die Gebühren für Betreuung inkl.
Verpflegung für die Familien 30% der anfallenden Kosten nicht übersteigen.

Der Geschwisterbonus soll beibehalten werden.

Die neue Gebührensatzung soll zum 01.08.2017 in Kraft treten.
Die Auswirkungen sind im Haushalt 2017 einzuplanen.

Begründung:
Die vor eineinhalb Jahren geänderte Gebührensatzung hat die Familien doppelt belastet, indem die Gebühren für die Betreuung auf 30% der entstehenden Betreuungskosten angehoben wurden und gleichzeitig die Verpflegungskosten komplett auf die Nutzer umgelegt wurden. Die Belastung der Familien ist aus unserer Sicht zu hoch, auch im Vergleich mit unseren Nachbarkommunen.
Die Verpflegungsgebühren sind Teil der Betreuungsleistung und keine Wahlleistung. Die Kosten sind daher im Gesamten zu betrachten und die Beteiligung der Familien auf 30% der Gesamtkosten zu deckeln, um die Betreuungsleistung für alle Familien finanzierbar zu halten.
Eine Neuverteilung der Kosten muss alle Betreuungsmodelle gleichmäßig berücksichtigen.
Eine separate Ausweisung der Verpflegungskosten ist dennoch möglich und vorzusehen. Es geht darum, die gesamte Nutzungsgebühr auf 30% der Gesamtkosten zu beschränken.

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