11.05.2016 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU – Grüne – WGG – FDP
Wir beantragen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,
der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der laufenden Arbeiten an Bebauungsplänen, welche bestehende Gewerbegebiete betreffen, keine Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnbauflächen oder in Mischgebiete vorzusehen.
Bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne sollen vorgenannte Grundsätze ebenfalls zur Anwendung kommen.
Begründung:
Die Stadt Griesheim braucht sowohl Wohnraum als auch attraktive Gewerbeflächen. Die Konkurrenz zwischen Wohnbauflächen einerseits und Gewerbeflächen andererseits ist in unserer Zuwachsregion angesichts des hohen Wohnbaubedarfs sehr groß. Daher sind unsere Gewerbegebiete in der Vergangenheit unter Druck geraten, weil einzelne Investoren oder Grundstückseigentümer Gewerbeflächen in Wohnbauland umwidmen lassen wollten.
Auch gab es Fälle, in denen Grundstückseigentümer eine Umwandlung von Gewerbe- in Mischgebiet anstrebten. Dies ist als kritisch anzusehen, da hierdurch nur noch nichtstörendes Gewerbe möglich wird, mithin Nutzungen, die in dem Gewerbegebiet ursprünglich nicht vorgesehen waren.
All dies zeigt: einem etwaigen spekulativen Verhalten zum Nachteil von Gewerbeentwicklung und -ansiedlung muss vorgebeugt werden. Festgesetztes Gewerbegebiet soll grundsätzlich Gewerbegebiet bleiben.