Einrichtung eines neuen Ausschusses „Feuerwehrausschuss“

08.06.2016 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU – Grüne – WGG – FDP

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

bitte nehmen Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 07. Juli 2016.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Gemäß § 43 Absatz 4 GO wird ein weiterer Ausschuss gebildet. Der Ausschuss trägt den Namen: “Feuerwehrausschuss”.

Der Feuerwehrausschuss hat nach § 43 Absatz 1 GO elf Mitglieder. Seine Zusammensetzung regelt sich nach § 44 Absatz 1 GO.

Der Feuerwehrausschuss tagt nach Bedarf, jedoch mindestens viermal im Kalenderjahr.

Der Ausschuss soll bis zu jenem Tag befristet sein, an dem ein neues, saniertes oder renoviertes Gebäude in den Dienst der Feuerwehr überstellt wird.

Begründung: erfolgt mündlich.

Bernd Widmaier (CDU-Fraktion), Andreas Tengicki (Fraktion B90/DIE GRÜNEN), Walter Keller (WGG-Fraktion) und Holger Wegstein (FDP-Fraktion)

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