Tempo 30 in der Oberndorferstraße liegt alleine in der Zuständigkeit der Stadt – GRÜNE mit aktuellen Informationen aus dem Verkehrsministerium

Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.06.2017

Auf der Tagesordnung des nächsten Umweltausschusses (13.6.2017 ab 18Uhr) steht auf Grund eines GRÜNEN Haushaltsantrages auch ein Sachstand zur Umsetzung von „Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung der Einhaltung von Tempo 30“. Aus Sicht der GRÜNEN ist dies der richtige Zeitpunkt, auch das Thema Tempo 30 in der Oberndorferstraße wieder aufzugreifen, zumal es inzwischen neue Informationen dazu gibt.

Die Fraktion der GRÜNEN hat in einem Schreiben an das hessische Verkehrsministerium um Auskunft bezüglich der fehlenden Umsetzung von Tempo 30 in der Oberndorferstraße gebeten. „Nach Auskunft des Ministers liegt die Zuständigkeit ausschließlich bei der Stadt Griesheim, da die Baulast bereits vor geraumer Zeit einvernehmlich auf die Stadt übergegangen sei“, zitiert Ramona Halbrock, GRÜNES Mitglied im Umweltausschuss und vormalige Ausschussvorsitzende aus dem Antwortschreiben. „Diese Aussage hat uns erstaunt, wurden unsere wiederholten Nachfragen zur Eingliederung der Oberndorferstrasse bisher von der abgewählten Bürgermeisterin stets mit dem Hinweis auf die Zuständigkeit des Landes abgewiesen“, so Halbrock weiter.

„Damit gibt es aus unserer Sicht weder formale noch inhaltliche Gründe, die gegen die Einführung von Tempo 30 auf der Oberndorferstraße sprechen könnten,“ folgert Christine Rossmann GRÜNES Mitglied im Umweltausschuss und erläutert: „Die Schleichverkehre durch die Oberndorferstraße könnten so verringert und die Lärm- und Abgasbelastung der Anwohner reduziert werden. Vor dem Hintergrund des in der Erschließung befindlichen Neubaugebietes Süd-West ist zudem in absehbarer Zeit mit einem steigenden Querverkehr von Kindern und Jugendlichen zu rechnen. Tempo 30 erhöht nachgewiesenermaßen die Verkehrssicherheit unserer kleinsten und schwächsten Verkehrsteilnehmer“.

Aus Sicht von Halbrock hätte die Eingliederung der Oberndorferstraße in die Tempo 30 Zone weitere Vorteile. „Kosten für den Unterhalt von Beschilderung und Straßenmarkierung entfallen, durchfahrenden PKW würde auf ihrem Navigationsgerät die Oberndorferstraße nicht mehr angezeigt, weil diese keine für den Durchgangsverkehr ausreichende Reisegeschwindigkeit mehr anbietet. Der Wegfall des Durchgangsverkehrs schafft städtebaulich neue Spielräume bei der Neugestaltung des Westeingang.“

„Auf Grundlage der aktuellen Informationen aus dem Verkehrsministerium werden wir jetzt mit der Verwaltung, den Fraktionen der Kooperation und der SPD das Gespräch suchen, um zu ermitteln wie die Einführung von Tempo 30 auf der Oberndorferstraße kurzfristig umgesetzt werden kann. Unser Ziel ist ein breiter Konsens und eine Befassung der Gremien nach der Sommerpause“, skizziert Andreas Tengicki, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN abschließend das weitere Vorgehen.

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