Antrag: Umsetzung und Pflege der städtischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Antragstext AG-2018-0070 vom 08.08.2018 „Stand der Umsetzung und Pflege der städtischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

… die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität über den Stand der Umsetzung und Pflege der städtischen Ausgleichs- und Ersatzmaß­nahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft zu berichten.

Diesem Bericht vorangestellt soll ein Überblick zu Lage, Größe und auszugleichendem Ein­griff (z. B. Aufstellung eines BPlans, wie beispielsweise BPlan „Westring“, oder andere Ein­griffe) der einzelnen Maßnahmen erfolgen, sowie eine Auskunft zum Stand des städtischen Ökopunktekontos.

Begründung:
Die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung ist eines der wichtigsten Instrumente zur Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes in Deutschland. Durch sie sollen die negativen Auswirkun­gen von Eingriffen in die Natur vermieden und minimiert werden. Nicht vermeidbare Eingriffe sind durch Maßnahmen für den Naturschutz zu kompensieren.

Die in BPlan-Verfahren verbindlich festgelegten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen spätestens mit der Ausführung des Eingriffes (= Umsetzung der Planung) umgesetzt werden.

Um Funktion und Wirkung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dauerhaft zu sichern, sind entsprechende Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich, die regelmäßig im Rah­men der Eingriffsgenehmigung verpflichtend festgesetzt werden.

Im Sinne eines nachhaltigen Naturschutzes einerseits und rechtsgültigen Bebauungsplänen und einer vorausschauenden Planung der finanziellen Aufwendungen andererseits ist es wichtig, die Umsetzung der Maßnahmen und deren Pflege in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.

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