Martin Tichy, GRÜNE zur Absage Verkehrsversuch „nördl. Wilhelm-Leuschner-Straße“
Als GRÜNE hatten wir uns sehr darüber gefreut, dass der von uns mit ausgearbeitete und eingebrachte Antrag für einen Verkehrsversuch mit einer Einbahnstraßen-Regelung in der nördlichen Wilhem-Leuschner-Straße bei allen Fraktionen auf große Zustimmung gestoßen war. Das Ziel, die Verkehrssicherheit und Attraktivität dieser zentralen Achse für Fußgänger und Radfahrer spür- und sichtbar zu erhöhen, wurde von allen – auch den Kritikerinnen und Kritikern – geteilt. Dass wir als GRÜNE jetzt tief enttäuscht sind, wird sicher niemanden überraschen. Die Enttäuschung ist aus mehreren Gründen für uns besonders groß:
Geplant war bewusst ein Verkehrsversuch, was uns seit der novellierten StVO als Kommune ausdrücklich – auch ohne Vorliegen einer Gefahrenlage – gestattet, ja sogar empfohlen wird, um die Auswirkungen zu beobachten und direkt und unkompliziert Anpassungen und Änderungen vorzunehmen, bevor eine endgültige Regelung installiert wird. Für uns hätte und hat ein mit so breiter Mehrheit getragener Lösungsvorschlag einen Versuch verdient.
Der zweite Punkt ist, dass wir als GRÜNE die in den Stellungnahmen vorgebrachten Bedenken auch nach mehrmaliger Prüfung in wesentlichen Teilen nicht nachvollziehen können: Zentrales Hindernis ist die Forderung nach einer durchgehenden Restfahrbahnbreite von mind. 3m, die faktisch als K. O.-Kriterium benannt wird. Fakt ist, dass die durchgehend 3m Mindestbreite 2009 bewusst aus der verbindlichen Verwaltungsverordnung (VwV) zur StVO herausgenommen wurde. Diese Herausnahme war das Ergebnis wissenschaftlicher Untersuchungen und der Praxis und wurde von einem CSU geführten Verkehrsministerium vorgenommen. Ersetzt wurde diese Regelung durch eine Kombination von Voraussetzungen. Die Verkehrsführung im Straßenverlauf und an den Kreuzungen und Einmündungen muss übersichtlich sein. Ich denke, dies wird hier niemand bezweifeln. Es ist ausreichend Platz für Begegnungen von PKW und Radfahrern und wo dies nicht der Fall ist ausreichende und regelmäßige Ausweichflächen. Dieser Punkt wird, durch das Parken nur auf der Nordseite, in Zweifel gezogen. Wir alle wissen: Im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen, Haltestellen, den beiden Fußgängerüberwegen über die Straba und den Grundstücksausfahrten ist dies heute schon ausgeschlossen. Je nach Abschnitt kann auf 30% bis 50% der Strecke nicht geparkt werden. Im Rahmen eines Versuches hätten die Stellen überprüft und ggf. angepasst werden können. Ich möchte nicht weiter auf alle Punkte eingehen, sondern daran erinnern, dass die Probleme und Engstellen, wie auch die Parkplatzsituation vor dem Ärztehaus bereits heute vorhanden sind, nur dass der PKW-Verkehr, der breiteste Verkehrsteilnehmer, noch in beide Richtungen verkehrt. Dass sich die Situation für alle nicht verbessern, sondern ggf. verschlechtern soll, wenn eine PKW-Fahrtrichtung entfällt, leuchtet aus unserer Sicht nicht ein.
Wir werden uns deshalb heute bei der Abstimmung enthalten. Verbesserungen für Fußgänger und Radfahrern stehen wir immer offen gegenüber. Es liegt jetzt an dem Büro – dass bereits den Versuch der vorgeschlagenen Regelung abgelehnt hat – uns davon zu überzeugen, dass es eine gleichwertige oder bessere Lösung gibt, die die folgenden Punkte erfüllt: # Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger– eine Lösung, die zum Beispiel die Unsitte des Überfahrens der Gehwege wirksam unterbindet.
Verbesserung der Sicherheit für Fahrradfahrer – eine Lösung, die, die Gefahr durch sich öffnende Autotüren, drängelnde und falsch parkende und überholende PKW unterbindet.
Dem Fußgänger und Radfahrer auf dieser zentralen Achse mehr Platz und damit eine höhere Fortbewegungsqualität gewährt.
Wer mehr Menschen davon überzeugen will das Auto stehenzulassen, muss Fußgängern, Radfahrern und ÖPNV-Nutzern eine attraktivere Infrastruktur bieten, dies haben wir in den letzten Jahrzehnten in Griesheim weitgehend unterlassen oder, Stichwort ÖPNV, anderen überlassen. Das soll, kann und muss sich aus unserer Sicht dringend ändern.
Wir sind gespannt und werden die vorgeschlagenen Lösungen konstruktiv-kritisch begleiten.
Eine letzte Anmerkung zum Schluss:
Wir hoffen, dass ab jetzt die verbindliche Verwaltungsverordnung zur StVO auch in Griesheim konsequent angewendet wird:
– Verkehrsschauen mit sachverständigen Radfahrerinnen und Fußgängerinnen.
– Kein Parken auf Gehwegen, wenn eine Restgehwegbreite von 1,5m unterschritten wird. Dies ist z. B. in der Friedrich-Ebert-, der Hofmann- und der Schillerstraße der Fall.
– Keine Benutzungspflicht für Radfahrer, wenn die Mindestbreiten für die Radwege, bzw. kombinierte Fuß-/Radwege nicht eingehalten sind, wie z. B. am Nordring.