Grün statt Schotter – für den Erhalt der Artenvielfalt und den Klimaschutz

Beispiele für die Begrünung öffentlicher Flächen in Griesheim

Pressemitteilung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2020

GRÜNE wollen Stein- und Schottergärten in Bebauungsplänen ausschließen

Auch in Griesheim nimmt die Zahl der Stein- und Schottergärten weiterhin zu. Neben dem Verlust an Lebensräumen für Tiere und Pflanzen führt das zu einer stärkeren Aufheizung dieser Flächen. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, haben die Griesheimer GRÜNEN jetzt einen Antrag eingebracht, der im kommenden Umweltausschuss zur Beratung ansteht.

„Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass künftig die nicht überbauten Flächen eines Grundstückes, soweit sie nicht für andere zulässige Verwendungen, wie Stellplätze, Wege und ähnliches benötigt werden, zu begrünen oder zu bepflanzen und im Bestand zu unterhalten sind“, erläutert Werner Grimm, GRÜNES Mitglied im Umweltausschuss. Die GRÜNEN nehmen mit ihrem Antrag hier bewusst Bezug auf den gleichlautenden § 8 der Hessischen Bauordnung, der für alle bebauten Grundstücke außerhalb von Bebauungsplänen genau dieses vorgibt. Mit der in Griesheimer Bebauungsplänen bisher gewählten Formulierung, dass diese Flächen gärtnerisch anzulegen und zu gestalten sind, können die in jüngster Zeit in Mode gekommenen Stein- und Schottergärten nicht verhindert werden. „Zum Erhalt der heimischen Tier- und Pflanzenwelt sollen nach unserer Ansicht mindestens ein Viertel dieser Flächen mit standortgerechten, einheimischen Bäumen und Sträuchern bepflanzt oder als Blumenwiese angelegt werden. Wir wollen so den Erhalt der Artenvielfalt und die individuellen Wünsche zur Gartengestaltung verbinden“, betont Grimm und tritt etwaigen Bedenken entgegen. „Gleichzeitig bleibt ausreichend Platz und Gestaltungsspielraum für die Grundstücksbesitzer. Ein Gartenteich oder Wasserspiele, eine Trockenmauer, ein Findling und auch ein Feigenbaum und Tulpenbeete sind selbstverständlich weiter möglich.“ Während in Stein- und Schottergärten wenige Tierarten und einige Moose und Flechten vorkommen, können es in strukturreichen Gärten weit über 100 Tier- und Pflanzenarten sein, die hier einen Lebensraum finden.

„Mit der Abkehr von Stein- und Schottergärten leisten wir einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz. Pflanzen- und blütenreiche Gärten bieten nicht nur Lebensraum für Tiere und Insekten, sie verbessern auch die Bodenqualität und haben eine positive Auswirkung auf das Mikroklima in unserer Stadt“, schreibt die GRÜNE Fraktionsvorsitzende Ramona Halbrock und verweist dabei auch auf die Leistungen des städtischen Bauhofes, der vor zwei Jahren damit begonnen hat, öffentliche Flächen nach dem Gesichtspunkt der Erhaltung der biologischen Vielfalt umzugestalten, mehr Stadtbäume pflanzt, die Pflege der Streuobstwiesen verbessert hat und auf den Einsatz von Laubbläser auf unbefestigten Flächen verzichtet. „Gerade in einer dicht besiedelten Region wie unserer mit einer intensiven Landnutzung ist es wichtig, jede mögliche Maßnahme für den Umwelt- und Klimaschutz zu prüfen und zu fördern“.

Zur Information der Beschlusstext zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Begrünung statt Schottergärten“ vom 02.10.2020 mit letzten Änderungen in der Stadtverordnetenversammlung am 5. November 2020:
Die Stadt Griesheim nimmt in zukünftigen und zu ändernden Bebauungsplänen folgende Festsetzungen auf:

  1. Die nach Abzug der überbauten und der für andere zulässige Verwendungen befestigten Flächen verbleibenden Freiflächen sind zu begrünen oder zu bepflanzen und im Bestand zu unterhalten.
  2. In diesen verbleibenden Freiflächen ist die flächenhafte Verwendung von Schotter, Splitt, Kies und sonstigen Steinen unzulässig, ausgenommen sind artenreiche Steingärten.
  3. Mindestens 25% dieser Freiflächen sind mit standortgerechten und einheimischen Bäumen und Sträucher zu bepflanzen oder als Blühwiese auszubilden.

Zusätzlich initiiert die Stadtverwaltung eine Informationskampagne zur Aufklärung der Bürger*innen über die Bedeutung begrünter (Vor-)Gärten und über die Nachteile von Schotter-/Kiesflächen für den Klimaschutz und die Biotopvernetzung.

Martin Tichy, zur Antragsbegründung in der Stadtverordnetenversammlung am 5. November 2020:

Wir alle gehen mit offenen Augen durch unsere Stadt. Es war mehrfach Thema in den Workshops zum neuen Flächennutzungsplan und ein Kapitel der ersten Ergebnisse für einen Ortsbildrahmenplan: auch in Griesheim verschwinden immer mehr Freiflächen unter Schotter- und Kies. Unabhängig vom Ortsbild beschäftigen uns die Auswirkungen auf die Insektenwelt, die Artenvielfalt und die Erwärmung unserer Stadt durch diese sogenannten Schottergärten.

Trotz der breiten Berichterstattung und Information in den Medien, Initiativen und Aktionen von Verbänden und Ministerien und den Bemühungen der Stadt, insbesondere des Bauhofes, der öffentliche Flächen umgestaltet mit dem Ziel mehr Platz für Insekten zu schaffen mehr Grün und Farbe in unsere Stadt zu bringen, hält diese Entwicklung offensichtlich an.

Mit den Festsetzungen in unseren Bebauungsplänen haben wir als Stadt die Möglichkeit diese Entwicklung zu beeinflussen. Diesen Punkt wollen wir GRÜNE mit unserem Antrag aufgreifen.

Zu den einzelnen Punkten des Antrages:

1. Es geht um die Begrünung der Flächen, die nach Abzug der Gebäude, Nebenanlagen und anderer zulässiger Verwendungen auf einem Grundstück verbleiben. Niemand wollte und will Wege, Sitzplätze, Gartenteiche, zulässige Gartenhütten und ähnliches ausschließen.

2. Es geht nicht darum Steine oder Kies als Gestaltungselement auszuschließen, sondern die flächenhafte Verwendung davon. Artenreiche Trockenmauern und Steingartenbereiche sollen weiter möglich sein.

3. Es geht darum zumindest auf einem untergeordneten Teil (25%) der zu begrünenden Freiflächen einen kleinen aber aktiven Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt in unserer Stadt zu leisten. Wer möchte gerne mehr. Es bleibt in jedem Fall genügend Fläche auf der auch weiter z.B. ein Feigenbaum, ein Schmetterlingsflieder oder Tulpen und Zierpflanzen einen Platz finden.

4. Haben wir gerne den Änderungsantrag der SPD-Fraktion mit aufgenommen, die Information und Sensibilisierung der Bürgerinnen zu diesem Thema durch die Stadt weiter zu verstärken.

Auf zwei Punkte möchte ich noch besonders eingehen:

Schießen wir mit diesen Festsetzungen über das Ziel hinaus, schränken wir die Bürgerinnen damit zu sehr in ihrem privaten Umfeld ein? Ich hoffe es ist deutlich geworden, dass dies nicht der Fall ist, und nicht unser Ziel sein kann. Zur Verdeutlichung dazu folgender Hinweis noch: Die textlichen Festsetzungen zum B-Plan Südwest umfassen 22 Seiten, davon befassen sich exakt 4 Sätze mit der Grundstücksbepflanzung zzgl. einer Pflanzliste, in den neuen von uns beschlossenen B-Plänen ist das Verhältnis ähnlich.

Was passiert im Zuge einer Bebauungsplanänderung mit vorher legal angelegten Schotter- oder Kiesflächen? Diese genießen Bestandsschutz, wie alle anderen legalen Bauten und Anlagen. Einen zusätzlichen Verweis auf den Bestandsschutz geben wir auch bei anderen Festsetzungen nicht.

Nach der Einbringung und Vorberatung im Umweltausschuss hat eine zum Teil intensive Diskussion mit und zwischen den Fraktionen über alle Punkte des Antrages stattgefunden, dies ist gut so und zeigt uns wie wichtig das Thema von allen Fraktionen genommen wird. Das Ergebnis dieses Prozesses ist der jetzt vorliegende geänderte Antrag, in dem sich Anregungen aller Fraktionen finden. Wir sind der Auffassung, dass die jetzt gefundenen Formulierungen noch klarer und besser die Ziele beschreibt, ohne die Gestaltungsfreiheit und individuellen Gestaltungswünsche der Eigentümer unnötig einzuschränken. Auch sollten die jetzt vorgeschlagenen Festsetzungen für die Eigentümer, Architekten und Landschaftsgärtner begreif- und handhabbarer sein. Der geänderte Antrag ist damit eindeutig besser als der ursprünglich von uns eingebrachte.

Wir bitten um eine breite Zustimmung.