Planungsstand “Griesheimer Anger”

Info-Point Griesheimer Anger. (c) Stadt Griesheim

Rückmeldungen und Fragen zum Planungsstand „Griesheimer Anger“ – Sondersitzungen des UEM und SPBA am 20.10.2022 und 31.10.2022

Die Stadt Griesheim hat sich durch das Klimaschutzkonzept sowie den übergeordneten Klimaschutzgesetzen und dem Pariser Klimaschutzabkommen die Klimaneutralität bis 2045
vorgenommen. Viele der im Anger umgesetzten Maßnahmen – Gebäude, Heizungsanlagen, Verkehrsflächen/-anlagen – haben eine Lebenszeit, die bis zu diesem Jahr hinreicht und darüber hinaus. Die Stadt Griesheim hat sich durch das Klimaschutzkonzept sowie den übergeordneten Klimaschutzgesetzen und dem Pariser Klimaschutzabkommen die Klimaneutralität bis 2045
vorgenommen. Viele der im Anger umgesetzten Maßnahmen – Gebäude, Heizungsanlagen, Verkehrsflächen/-anlagen – haben eine Lebenszeit, die bis zu diesem Jahr hinreicht und darüber hinaus. . Wir sehen in den vorgestellten Planungen, dass dieses Ziel von der SEGG und deren Planungsbüros geteilt wird. Daher freuen wir uns, wenn die Planungen so konsequent und nachhaltig weiterverfolgt und umgesetzt werden.

Stadt- und Raumplanung:

  1. Der Quartiersplatz als zentraler Begegnungs- und Aufenthaltsort hat für den Anger und auch für die umliegenden Viertel große Bedeutung. Welche Nutzungen sind für den Platz geplant bzw. möglich (öffentliche & private)? Gibt es zu unterschiedlichen Nutzungskonzepten eine (öffentliche) Diskussion? Sind Stellplätze auf dem Quartiersplatz ausgeschlossen? Aus unserer Sicht sollte dies der Fall sein.
  2. Die Anordnung und Struktur der Doppel- und Dreierhäuser im Westen ist grundlegend zu überarbeiten: Wegfall des Erschließungsbügels, keine Stellplätze direkt vor dem Haus (dafür Gemeinschaftsparkieranlagen, keine Einzelerschließung von Gebäuden, attraktiver Straßenraum an der Nehringstraße statt PKW-Auspuffansichten, => Ziel könnte in Richtung Hofstrukturen gehen)
  3. In den Baufeldern WA 4.A bis 4.C sind die Stellplätze ebenso in Tiefgaragen unterzubringen (und nicht ebenerdig – wie für alle Mehrgeschosser sonst schon vorgesehen). Um einen Erhalt der Bäume zu ermöglichen sollte/könnte hier eine gemeinsame TG für alle Baufelder der Nr4 nördlich der Lilienthalstraße vorgesehen werden bzw. sollte geprüft werden.
  4. Im Norden ist in den Baufeldern WA 4.B& 4.C ein nicht überbaubarer Korridor und ein Streifen entlang der nördlichen Grenze mit Vorkaufsrecht für die Stadt vorzusehen, um die Option für eine direkte Fuß&Radwege-Verbindung zwischen Quartiersplatz und „Im Dürren Kopf“ in der Zukunft zu ermöglichen. Baulinien und Baugrenzen sollten dahingehend überprüft und ggf. angepasst werden.
  5. Es sind Flächen für lokale Stromspeicher vorzusehen und auszuweisen. Auch wenn diese momentan nicht im Energiekonzept enthalten sind, ist eine Bevorratung für spätere Entwicklungen angebracht.
  6. Die zentrale Parkanlage weist mehrere Spielplätze („für Kleinkinder“ & „Spielflächen & Elemente“) auf. Es sollte darauf geachtet werden, dass Angebote für möglichst viele Bevölkerungsgruppen entstehen, z.B. Outdoor-Gym, Mehrzweck- und Volleyballplatz/“Cage“ und vielfältige Sitz-/Aufenthaltsmöglichkeiten.
  7. Die Klinkermauern dienen auch zur Trennung von öffentlichem & privatem Grün. Wie im Plan dargestellt, sollte dieser Übergang frei von Zäunen oder ähnlichen Einfriedungen bleiben.

Erhaltenswerter Baumbestand am Griesheimer Anger.

Natur- & Artenschutz; Grün- und Freiflächen:

  1. Wir wünschen uns, dass die drei markanten Bäume (blau eingetragen) auf den Baufeldern 4B&4C erhalten bleiben. Wir wünschen uns Vorschläge, wie der Erhalt der Bäume mit den städtebaulichen Vorgaben vereinbart werden kann (städtebauliche Kante an der nördlichen Seite der Lilienthalstraße/nördl. Platzkante und Eingangssituation von Osten)
  2. Die Kastanienalleen sind leider nicht zu halten, wie ursprünglich (NNK) vorgesehen und gewünscht. Dennoch sollte daran festgehalten werden, dass die Lilienthalstrasse durchgehend einen möglichst beidseitigen Alleencharakter behält.
  3. Durch den Klimawandel ist eine Baum- und Grünbewässerung unumgänglich. Diese sollte im vornherein mit eingerichtet werden um den hohen Ressourceneinsatz der Bewässerungsfahrzeuge zu vermeiden.
  4. Zur Versickerung sollte neben den Mulden auch Rigolen an den Gebäuden vorgesehen werden.
  5. Welche Anforderungen bestehen an den Zaun, welcher im südlichen Abschluss des Angers notwendig ist? Dieser sollte so ausgeführt werden um möglichst viele freilaufende Hunde und Katzen aus dem Naturschutzgebiet fernzuhalten.
  6. Auch während der Bauphase sollten die auch später unversiegelten Freiflächen im Sinne eines vorausschauenden Bodenschutzes und für eine möglichst gute Begrünung wenig überfahren, an- und aufgeschüttet werden. (Ziel: möglichst viel unbelasteten Boden erhalten)
  7. Einfriedungen (Zäune, Hecken) und Stützmauern zur Geländeabfangung dürfen entlang von öffentlichen Verkehrsflächen eine Gesamthöhe von 1 m über Straßenoberkante nicht überschreiten. Grundstückseinfriedigungen sind in Form “offener”, durchsichtiger Zäune auszuführen. Kunststofffüllungen jedweder Art sind ausgeschlossen. Bei Zäunen ist ein Bodenabstand von mindestens 10 cm einzuhalten, um den Wechsel von Kleintieren zu ermöglichen.
  8. Zum Schutz vor Vogelschlag ist im Hinblick auf die Nähe zu den benachbarten Schutzgebieten auf großflächige spiegelnde Fassaden und ungetönte Glasflächen für Balkoneinfassungen zu verzichten.
  9. In den Bebauungsplan sind Vorschriften aufzunehmen, die die Lichtverschmutzung insbesondere nach oben und in Richtung des Naturschutzgebietes vermeiden (begrenzen). Diese sollen auch die öffentliche und private Außen-&Innenbeleuchtung umfassen.

 

Energie:

  1. Wir begrüßen die umfassenden Untersuchungen und vorgestellten Konzepte zur Energieerzeugung und -nutzung im Quartier. Das Ziel eines klimaneutralen Quartieres (Strom & Wärme) ist umzusetzen. Dafür sollte es aus unserer Sicht einen Anschluss & Benutzungszwang an die Quartiersversorgung mit Strom & Wärme für alle Grundstücke geben.
  2. Eine „positive“ Strombilanz sollte nicht dazu verwendet werden an anderen Stellen klimaschädliche Entscheidungen/Verfahren zu ermöglichen.


Mobilität:

  1. Das Fahrrad soll wie im Verkehrskonzept erwähnt unbedingt Leitverkehrsmittel werden, um die Verkehrswende umzusetzen und den motorisierten Individualverkehr Schritt für Schritt zu reduzieren. Der Weg zum eigenen Fahrrad soll deshalb stets kürzer als zum nächsten verfügbaren PKW sein (siehe auch Wettbewerbsauslobung)
  2. Die Gesamtanzahl der Stellplätze für das gesamte Quartier soll wie vorgeschlagen auf insgesamt 400 PKW-Stellplätze und 1540 Fahrradabstellplätze begrenzt werden (Festlegung einer absoluten Obergrenze)
  3. Das vorgeschlagene Konzept für die vier Mobilitätsstationen soll umgesetzt werden, dabei ist darauf zu achten, dass die Stationen im Betrieb sind bevor die ersten Bewohner*innen einziehen. Diese Vorleistung kann zu Beginn nicht kostendeckend sein, es ist eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung zu treffen.
  4. In einem autoarmen Quartier dürfen parkende Fahrzeuge nicht das Straßenbild prägen und wertvolle Aufenthaltsflächen blockieren. (siehe auch Punkte 1 bis 3)
  5. Für eine mögliche Anbindung des Quartiers an einen (Stadt)Bus in der Zukunft, bzw. eine zukünftige Änderung der Routenführung, soll eine Haltestelle planerisch am zentralen Quartiersplatz berücksichtigt werden.
  6. Das Mobilitätskonzept enthält viele gute und wichtige Vorschläge. Diese soll nun zügig konkretisiert und spätestens zum Satzungsbeschluss verbindlich mit der SEGG vereinbart werden.
  7. Die Einbindung des Quartiers in das Wegenetz der Gesamtstadt ist ein weiterer Baustein der die Verkehrsmittelwahl der zukünftigen Bewohner*innen beeinflusst. Daher sollte vordringlich für den Fuß- und Radverkehr eine direkte, komfortable und sichere Verbindung zur Straßenbahn, zu den Einkaufsmöglichkeiten, zur Innenstadt und zu den Sportplätzen eingerichtet werden. Diese sind zwar alle nicht Teil der jetzigen Planungen für das Quartier, sollten aber auch bereits zum Einzug unserer neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger zur Verfügung stehen.