Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur “Fristenklärung für Anträge zur Vorberatung in Ausschüssen”

Redebeitrag von Ramona Halbrock, Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Als dienstälteste Grüne hier im Haus übernehme ich heute die Aufgabe, eine Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen abzugeben. Unsere Fraktion hat am 5.Juli 2023 beim Verwaltungsgericht Darmstadt den Antrag auf Erlass einer richterlichen Anordnung gestellt mit dem Inhalt, den Antrag der Grünen mit Nr. 0111 (AG/2023/0111, „Für Stadtklima und Ortsbild – Förderprogramm für private Baumpflanzungen und zur Entsiegelung“) zur Vorberatung im zuständigen
Ausschuss am 12. Juli zuzulassen.

Wir möchten zuerst betonen, dass es sich ausschließlich um einen Streit in der Sache handelt. Das Recht, mit Hilfe von Anträgen politische Themen und Inhalte zu setzen und dabei den Zeitpunkt und die Reihenfolge der Behandlung selbst bestimmen können, ist ein wesentlicher Bestandteil der politischen Arbeit und Auseinandersetzung.

Um die Entscheidung transparent zu machen, die zu diesem Schritt geführt hat, möchten wir folgende Hintergründe und Chronologie darlegen:

  • Unser Antrag 0111 wurde von uns am Mittwoch 28.Juni per Email beim parlamentarischen Büro eingereicht.
  • Noch am Tag der Antragsstellung wurde uns mit Verweis auf die im Ältestenrat am 19.Juni erfolgte Information zur Handhabung der Antragsfristen (nach § 12Abs.5 GO) mitgeteilt, dass unser Antrag zur Vorberatung im zuständigen Ausschuss UEM nicht zugelassen wird.
  • In der Ältestenratssitzung am 19. Juni hat die Stadtverordnetenvorsteherin mitgeteilt, dass zukünftig Fraktionsanträge mit dem Wunsch auf Vorberatung am Freitag der VorVorVorWoche einzureichen sind – mithin 19 bzw. 20 Tage vor dem jeweiligen Ausschuss.
  • Im Ältestenrat hat unsere Fraktion – aber nicht nur wir – diese, aus unserer Sicht neue Interpretation der Geschäftsordnung, unter anderem mit Verweis auf die bisherige Praxis abgelehnt. Wir hatten auch darum gebeten, zur Klärung die Hilfe der Kommunalaufsicht und/oder vom hessischen Städte- und Gemeindebund in Anspruch zu nehmen. Dem wurde nicht entsprochen.
  • Insgesamt neun Anträge hat unsere Fraktion in den Jahren 2022 und 2023 alleine oder zusammen mit anderen Fraktionen mit der Bitte um Vorberatung im zuständigen Ausschuss gestellt, die allesamt zugelassen wurden, acht davon mit einem Vorlauf von 15 Tagen oder weniger.
  • Nach der Nicht-Zulassung unseres Antrages zur Vorberatung haben wir noch am 28. Juni erneut darum gebeten, zur Klärung die Unterstützung der Kommunalaufsicht und/oder dem hessischen Städte und Gemeindebund in Anspruch zu nehmen. Dem wurde nicht entsprochen.
  • Unsere Fraktion hat sich daraufhin am folgenden Tag (29.6.) mit der Bitte um Unterstützung direkt an die Kommunalaufsicht beim Landkreis gewandt.
  • Die am Montag, dem 3. Juli, eingegangene Rückmeldung der Kommunalaufsicht hat die bisherige Praxis und Auslegung der Geschäftsordnung gestützt und explizit Freitag 30.06. als Vorlagefrist genannt.
  • Unsere Nachfrage bei der Stadtverordnetenvorsteherin am selben Tag, ob die Ausführungen der Kommunalaufsicht zu einer veränderten Einschätzung, mithin der Zulassung des Antrages zur Vorberatung führt, wurde verneint.
  • Erst daraufhin hat sich unsere Fraktion dazu entschieden im Zuge eines Antrages auf einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht zu versuchen, eine Klärung herbeizuführen.
  • Das Gericht hat in seiner Entscheidung am 6. Juli mit Verweis auf eine nicht gegebene Eilbedürftigkeit unseren Antrag abgelehnt, dies ohne in der Sache eine Entscheidung getroffen zu haben.

Ich gestatte mir eine abschließende Schlussfolgerung: Wir Stadtverordnete sind nun aufgefordert sind, eine klare und unmissverständliche und für möglichst alle Seiten akzeptable Fristenregelung zu finden.

Ramona Halbrock – es gilt das gesprochene Wort.