GRÜNE für Vergabeverfahren zur Neubebauung verfallender städtischer Liegenschaften
Wohnraum ist knapp in Griesheim, besonders für Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen. Gleichzeitig verfallen städtische Liegenschaften in der Karl-Liebknecht-Straße und Bessunger-Straße. Die Gebäude sind seit Jahren unbewohnt und inzwischen einsturzgefährdet. Mit einem Antrag für ein Interessenbekundungsverfahren wollen die Griesheimer GRÜNEN Bauinteressenten für eine Neubebauung ausfindig machen, und gleichzeitig der Stadt Zugriff auf bezahlbaren Wohnraum verschaffen und das Ortsbild erhalten. Der Antrag von B90/Die GRÜNEN steht auf der Tagesordnung des Wirtschafts- und Finanzausschuss am kommenden Donnerstag (4.7.2024 ab 19Uhr im Rathaus,
Sitzungssaal C).
„Die Stadt hat absehbar nicht die finanziellen Mittel die Grundstücke selbst zu bebauen. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Wohnraum für den die Stadt ein Belegungsrecht und damit direkten Zugriff hat.“ begründet Martin Tichy, Fraktionsvorsitzender von B90/Die GRÜNEN den Hintergrund des Antrages. „Bewusst schlagen wir keinen Verkauf an den Meistbietenden, sondern ein Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe vor. Es geht darum, das Eigentum der Stadt dafür zu nutzen, die aus gesamtstädtischer Sicht beste und nachhaltigste Neubebauung zu ermöglichen und nicht durch einmalige Erlöse kurzfristig Haushaltslöcher zu stopfen.“
Nach Ansicht der GRÜNEN benötigt die Stadt Zugriff auf Wohnungen für städtische Angestellte um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, zur Unterbringung von Notfällen und Geflüchteten, oder auch für Mitglieder der Einsatzabteilung der Feuerwehr. Um städtebaulichen und sozialen Aspekte zu ermöglichen, bieten die GRÜNEN an, die Grundstücke im Zuge eines Erbaurechtes zu vergeben. Durch ein Erbaurecht, sind Bauherrinnen nicht gezwungen das Grundstück sofort zu erwerben und zu finanzieren. Zudem fällt die Grundsteuer für ein Erbbaurecht deutlich geringer aus. Die GRÜNEN hoffen, über dieses Verfahren Interessenten zu motivieren, die möglichst selbst bauen und einziehen.
Ein weiteres Aspekt ist aus Sicht der GRÜNEN das Ortsbild. „Die Gebäude sind in einem traurigen Zustand und kein Vorbild für den Erhalt des Ortsbildes. Beide Liegenschaften befinden sich im Bereich der Erhaltungssatzung, deshalb wünschen wir eine an die Umgebung angepasste Neugestaltung.“ betont Kilian Parzinger , GRÜNES Mitglied im Stadtplaungs- und Bauausschuss. „Das Eigentumsrecht ermöglicht es der Stadt über den monetären Aspekt und das Planungsrecht hinausgehende öffentliche Belange in die Bewertungs- und Vergabekriterien aufzunehmen. Diese Möglichkeit wollen wir im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung und Sozialplanung mit unserem Antrag aktiv nutzen.“