Redebeitrag von Ramona Halbrock

GRÜNE zur Gefahrenabwehrverordnung für Griesheim

Änderungsantrag zum “Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung” und Redebeitrag von Ramona Halbrock

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren.

Vor uns liegt die „Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen, Plätzen, Anlagen und Einrichtungen im Stadtgebiet der Stadt Griesheim“.

Ein mächtiger Titel, der martialisch klingt. Das muss uns aber nicht beunruhigen, denn die Begründung in dieser Beschlussvorlage gibt Auskunft, was wir darunter verstehen sollen: sie ist „ein Leitfaden für ein geordnetes Zusammenleben im öffentlichen Raum, der Klarheit gibt bei Handlungen, die in Folge zu Beschwerden führen können“.

Im übertragenen Sinne: was im Haus eine Hausordnung ist, ist dies die Stadtordnung für Griesheim, an die sich alle zu halten haben.

Auf unsere Nachfrage im zuständigen Fachausschuss wurde von der Verwaltung anhand jüngster Beispiele bestätigt, dass eine solche Gefahrenabwehrverordnung notwendig ist. Unsere Fraktion befürwortet, dass damit dem Ordnungsamt eine Handhabe zum Einschreiten gegeben wird, an den Stellen in der Stadt und in dem Rahmen, der erforderlich ist, um Abhilfe zu schaffen bei anhaltenden Missständen oder Fehlverhalten.

Was den Inhalt (zehn Paragrafen) angeht, liegt dem offensichtlich keine Mustersatzung zugrunde, und auch aus der Recherche in anderen Kommunen ist eine solche nicht eindeutig erkennbar. Große Teile der Gefahrenabwehrverordnung sind auch woanders zu finden; mehr oder weniger gleich formuliert, anders gruppiert oder unterteilt.

Es ist für uns nicht direkt ersichtlich, was die Kriterien waren, warum für Griesheim welche Themen und Paragrafen aufgenommen wurden und welche nicht.

So zum Beispiel §7 Fütterungsverbot von Tauben. Ich bin mir dessen nicht bewusst, dass im Griesheimer Stadtgebiet Wildtauben oder verwilderte Haustauben ein Problem oder eine Gefahr darstellen. Andererseits sind aktuelle Themen wie Regelungen im Fall eines Wassernotstands bei langanhaltender Dürre nicht enthalten.

In Anbetracht von Tragweite und Wichtigkeit einer städtischen Gefahrenabwehrverordnung wäre es aus unserer Sicht für die Stadtverordneten und Bürger:innen wichtig gewesen, von der Verwaltung früher und umfassend über die Erfordernis und Sinnhaftigkeit einer solchen Verordnung informiert zu werden.

Nun liegt uns – wie schon oft in den vergangen Monaten – eine “finale” Fassung eines Werkes vor. Das erlaubt uns keine inhaltlichen Anpassungen, Bewertung oder Verifizierungen mehr. Es ist nicht sinnvoll und auch nicht unsere Aufgabe, wenn wir jetzt versuchen, Texte und Paragrafen zu streichen, zu ändern oder hinzuzufügen.

Die Grüne Fraktion vertraut auf das umsichtige und verantwortungsvolle Handeln der Griesheimer Ordnungshüter:innen. Als Stadtverordnete sollten wir aber sicherstellen, dass nur das in einer Gefahrenabwehrverordnung geregelt wird, was unbedingt nötig ist, und nicht was alles möglich ist.

Hierzu brauchen wir die Expertise des Ordnungsamtes und den Willen aller, gemeinsam und in Abstimmung mit der Verwaltung nach einem Jahr der Praxis gegebenenfalls erforderliche Anpassungen in der Gefahrenabwehrverordnung vorzunehmen. Daher beantragen wir, den Beschlusstext der Vorlage um folgenden Absatz zu erweitern:

Es erfolgt ein Erfahrungsbericht durch das Ordnungsamt im zuständigen Ausschuss innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Gefahrenabwehrverordnung.

Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dieser Änderung.

Vielen Dank.

Es gilt das gesprochene Wort