Grüne Initiative zur Erhaltung größerer Bäume für Stadtbild, Stadtklima und Tier- und Pflanzenwelt
Für die Sitzung des Umweltausschuss am Mittwoch (14.5.25 ab 19:30Uhr im Rathaus/Sitzungssaal C) hat die Fraktion von B90/DieGRÜNEN einen Antrag zur Prüfung einer Baumschutzsatzung für die Stadt Griesheim eingebracht. Der Magistrat soll noch in diesem Jahr zu den Vor- und Nachteilen, möglichen Inhalten und Festsetzungen sowie dem Aufwand zur Erstellung, Einführung und laufenden Fortführung einer solchen Satzung berichten.
„Kronen bildende und schattenspendende größere Bäume sind für das Stadtbild, das Stadtklima und die Tier- und Pflanzenwelt von unschätzbarem Wert. Deren Schutz und Erhaltung, oder im Falle einer unvermeidbaren Fällung die Schaffung von angemessenem Ersatz, ist für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung von zentraler Bedeutung“, erläutert Martin Tichy, Fraktionsvorsitzender der Griesheimer GRÜNEN.
Das kürzlich erstellte Stadtklimagutachten unterstreicht die Bedeutung privater Grünflächen für das lokale Mikroklima. Besonders in den stark von Aufheizung betroffenen Stadtbereichen sind die kühlenden Effekte der privaten Gartenbereiche und größerer Bäume deutlich messbar. In Zeiten zunehmender Bebauungsdichte, fortschreitenden Klimawandels und des dramatischen Artenschwundes werden Stadtbäume, im öffentlichen und privaten Bereich, von immer größerer Bedeutung für die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger. Eine Baumschutzsatzung für private Grundtücke ergänzt dabei die vorhandenen Bemühungen für mehr Bäume in der Stadt auf öffentlichen Flächen.
Eine Baumschutzsatzung würde nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen festlegen, unter denen größere Bäume ab einem noch festzulegenden Stammdurchmesser auf privaten Grundstücken gefällt werden dürfen. Sie würde auch dafür sorgen tragen, dass im Falle einer Fällung ein adäquater Ersatz geschaffen wird. Im besten Falle auf dem Grundstück selbst, einem anderen Grundstück im Stadtgebiet oder wenn dies nicht möglich ist, durch eine Ausgleichszahlung die ausschließlich für die Pflanzung von Stadtbäumen verwendet wird. Die Ausgleichszahlungen können dabei auch für Zuschüsse für private Neupflanzungen verwendet werden. Die Stadt Darmstadt besitzt seit 2004 eine solche Satzung. „Mit Hilfe unseres Antrages soll ermittelt werden, ob und mit welchen Vorgaben eine solche Satzung den Erhalt des wertvollen Baumbestandes auf privaten Grundstücken in Griesheim nachhaltig unterstützen kann. Es geht uns nicht um Einschränkungen, sondern um den Schutz und Erhalt der Lebens- und Aufenthaltsqualität in Griesheim. Dies ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die Stadt und Grundstückseigentümer:innen nur gemeinsam bewältigen können.“ betont Tichy abschließend.