In Griesheim hat sich der rechtskräftigen Erhöhung eine Bügerinitiative dagegen gebildet. Diese hat Ihre „Forderungen“ in einem offenen Brief u.a. an die Stadtverordneten gerichtet.
Im folgenden dokumentieren wir unsere, ebenso offene, Antwort.
Sehr geehrte Mitglieder der BI „Nein zur Erhöhung der Hebesätze 2025“
vielen Dank dafür, dass Sie uns Ihren offenen Brief zur Kenntnis gebracht haben. Gerne nehmen wir die Gelegenheit war, dazu Stellung zu beziehen.
Wir verstehen Ihren Unmut über die zweithöchste Grundsteuer in Hessen. Die Erhöhung um 341 Punkte (oder plus 36%) belastet alle Bürger:innen in Griesheim. Das nehmen wir sehr ernst. Sie fordern zu Recht, dass die Stadt erst einmal alle Ausgaben kritisch hinterfragt und nach Einsparmöglichkeiten sucht, bevor sie höhere Steuern einzieht.
Zunächst möchten wir darum bitten, die Reform der Grundsteuer (aufkommensneutraler Hebesatz 949 Punkte) von der danach beschlossenen Grundsteuererhöhung (1290 Punkte) zu trennen. Der Bedarf der Reform wurde vom Bundesverfassungsgericht festgestellt und hat eine über Jahrzehnte anhaltende ungerechte Verteilung der Lasten der Grundsteuer beendet. Unterm Strich nimmt die Stadt Griesheim durch die Reform nicht mehr Geld ein als vorher. Während einige Hausbesitzer mehr bezahlen mussten, wurden andere entlastet. Erst danach folgte die Entscheidung von Bürgermeister und der CDU-SPD-Mehrheit, die reformierte Grundsteuer um 341 Punkte von 949 auf 1290 Punkte zu erhöhen, um die Löcher im Haushalt zu stopfen.
Wir haben als Fraktion dieser Erhöhung nicht zugestimmt und zu den Beratungen ein eigenes Konsolidierungskonzept eingebracht, dass eine um 200 Punkte niedrigere Grundsteuer ermöglicht hätte (Details unter https://gruenlink.de/dr3e2go4p5). Unsere Vorschläge wurden leider von der CDU-SPD Mehrheit abgelehnt, ohne dass diese selbst substanzielle Vorschläge gemacht hätte.
Gleichzeitig ist anzuerkennen, dass die städtischen Aufgaben über Steuern und Gebühren finanziert werden, und wir verpflichtet sind genehmigungsfähige Haushalte aufzustellen, unabhängig davon ob Bund und Land uns dabei ausreichend unterstützen. Für umso wichtiger halten wir es deshalb, dass wir als Stadtverordnete stets transparent und nachvollziehbar handeln. Deshalb haben wir uns intensiv und ab dem Jahr 2024 erfolgreich dafür eingesetzt, dass grundsätzlich alle Unterlagen der Stadtverordnetenversammlung wieder öffentlich einsehbar sind.
Unterlagen, zu vielen der von Ihnen angesprochenen Themen, finden Sie über die Homepage der Stadt (https://sessionnet.owl-it.de/griesheim). Für einen leichteren Zugang zu den Informationen hat unser Fraktionsmitglied Daniel Bauer darüber hinaus die Seite www.griesheim-transparent.de ins Leben gerufen, die eine unkomplizierte Volltextsuche in den Dokumenten ermöglicht.
Die von Ihnen angesprochenen Punkten alle im Detail zu behandeln, würde den schriftlichen Rahmen sprengen. Deshalb unser Angebot für einen persönlichen Austausch. Wir wollen uns schriftlich auf die folgenden Punkte beschränken:
Der verspätete Beschluss und zusätzliche Versand der Grundsteuerbescheide wurde von uns offen kritisiert. Diese verursachen bei den Bürger:innen eine zusätzliche Nachzahlung und führen zu vermeidbaren Mehrkosten für Liquiditätskredite und die nochmalige Erstellung und Versendung der Bescheide.
Eine Haushaltssperre ist für sich keine Konsolidierungsmaßnahme, da viele Ausgaben nur geschoben und nicht dauerhaft eingespart werden. Sie fällt in die alleinige Zuständigkeit des Bürgermeisters.
Für den Haushalt 2025 haben wir ein eigenes Konsolidierungskonzept vorgelegt (siehe oben), dessen Umsetzung und Ergebnisse hätten transparent nachverfolgt werden können. Diese Maßnahmen wurden von Bürgermeister und der CDU-SPD Mehrheit abgelehnt. Vom Bürgermeister gibt es ein „Maßnahmenpaket“ (siehe Anhang) dessen Inhalte und Umsetzung aus unserer Sicht weder transparent sind, noch läßt sich deren Umsetzung nachverfolgen, oder wird über dessen Umsetzung regelmäßig berichtet.
Der mit Abstand größte „Konsolidierungsbeitrag“ darin ist die Erhöhung Grundsteuer (+3Mio€) gefolgt von einem vermutetem Gewerbesteuermehrertrag (+1Mio€), sowie eine völlig intransparente pauschale Mindereinnahme/Aufwandskürzung (-1Mio€).
Zu den Themen Digitalisierung und interkommunale Zusammenarbeit haben wir wiederholt Anläufe und Anträge eingebracht, die von Bürgermeister und der CDU-SPD Mehrheit abgelehnt wurden. Zuletzt in der letzten Sitzung am 4.9.25. Ausnahme hiervon sind die Mittel für die Einführung der E-Akte (digitale Akte statt Akten(blätter) in Papier), Die der Bürgermeister ursprünglich streichen wollte.
Ein zentraler Punkt in Ihrem Brief sind die Kosten der Kindertagesstätten.
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir die ständig wiederholte Darstellung, dass die Kinderbetreuung eine der Hauptursachen für die zweithöchste Grundsteuer in Hessen sei, nicht nachvollziehen können. Fakt ist:
- auf eine Kinderbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, besteht ein Rechtsanspruch. Auch wenn Bund und Land die Kommunen hier finanziell im Stich lassen.
- die Gesetze und Vorgaben zur Umsetzung der Kinderbetreuung sind detailliert und für alle (hessischen) Kommunen gleich (Gruppengröße, Betreuungsschlüssel, Integrationsmaßnahmen, …).
- auch der Anteil der zu betreuenden Kinder und deren Nachfrage nach unterschiedlichen Betreuungsmodellen weicht in Griesheim nicht entscheidend vom hessischen Durchschnitt ab.
- Griesheim hat die im Umkreis höchsten Betreuungsgebühren und damit die höchste finanzielle Belastung für die Eltern. Was im direkten Vergleich mit unseren Nachbarkommunen einer Entlastung des Haushaltes entspricht.
Wir halten die Betreuungsgebühren für sozial ungerecht. Die höchsten Betreuungsgebühren und die zweitöchste Grundsteuer belasten besonders junge Familien. Versäuminsse von Bund uns Land auf dem Rücken der Familien abzuladen lehnen wird ab.
Die Vollkosten der Kinderbetreuung wurden zuletzt vor zwei Jahren von Schüllermann&Partner ermittelt. Die entsprechenden Zahlen und Unterlagen sind öffentlich.
Die Veräußerung von Grundstücken („Tafelsilber“) ist nicht zwingend eine Konsolidierungsmaßnahme, und in keinem Fall eine nachhaltige Maßnahme von dauerhafter Wirkung. Die Einnahmen aus Grundstücksveräußerung erhöhen in erster Linie die Liquidität („stopfen von Haushaltslöchern“).
Eine aktive und langfristige Grundstücksbevorratung ist eine wesentliche Grundlage zur Umsetzung wichtiger städtebaulicher und infrastruktureller städtischer Vorhaben. Das Innenstadtprojekt, dass uns einen modernen Lebensmittelvollsortimenter in der Innenstadt erhalten hat, wäre ohne städtische Grundstücke nicht möglich gewesen. Wie fatal und teuer eine fehlende Grundstücksbevorratung ist, können wir hingegen bei der Suche nach einem neuen Feuerwehrstandort erleben. Weil trotz bekanntem Bedarf nicht frühzeitig ein neuer Standort geplant und angekauft wurde, mussten wir jetzt zu einem hohen Preis das ehemalige Holzmüller Gelände in der Schöneweibergasse kaufen.
Richtig ist, dass städtische Liegenschaften oft verlottern und verwahrlosen und dadurch unbewohnbar werden. Sie stehen damit weder dem angespannten Wohnungsmarkt zur Verfügung noch erwirtschaften sie Einnahmen für deren Unterhalt und Erhalt sondern verursachen nur Kosten. (Oberndorferstrasse, Karl-Liebknecht-Strasse, Hintergasse, …). Um dies zu ändern haben wir mehrere Anträge gestellt: https://www.gruene-griesheim.de/2024/07/02/wohnraum-schaffen-ortsbild-erhalten/ und AG/2024/0175)
Auch zu den Kosten einzelner Investitionsprojekte und deren Optimierung haben wir Vorschläge gemacht, die leider alle abgelehnt wurden:
- Renovierung Rathaus – das neue Millionen Grab, für das bis heute kein Gesamtkonzept und keine Gesamtkosten vorliegen. (zusammen mit WGG & FDP)
- Zöllerhannes (Verkauf um Unterhalt im sechstelligen Bereich einzusparen, der aus unserer Sicht in keinem Verhältnis zu den wenigen dort stattfindenden Veranstaltungen steht)
- Erneuerung und Ausbau der Kläranlage (https://www.gruene-griesheim.de/2025/01/29/griesheimer-klaeranlage-hat-erheblichen-investitionsbedarf/ )
- Darüber hinaus haben wir Anträge gestellt, spezialisierte externe Partner mit ins Boot zu holen (https://www.gruene-griesheim.de/2024/12/02/nichts-ist-teurer-als-ein-langer-realisierungszeitraum/ ) oder Vorschläge gemacht die Erschließungskosten zu begrenzen (Rübgrund V).
Ein erfolgreiches Besipiel dafür, wie Investitionen dank maßgeblicher GRÜNER Beteiligung optimiert und langfristig wirken, ist das erste Kommunale Investitionsprogramm (KIP I). Mit diesem wurden die Kita Mathilde, die Kirschberghalle, das Bürgerhaus St Stephan und die städtischen Wohnungen im Kirschberg 12 a-c grundhaft saniert, damit erhalten und gleichzeitig der Aufwand für Unterhalt und Wartung gesenkt.
Abschließend wollen wir darauf aufmerksam machen, dass die Stadtverordnetenversammlung das Ergebnis von freien Wahlen ist. Es steht jedem Bürger und jeder Bürgerin offen sich aktiv als Kandidat:in oder passiv als Wähler:in an den anstehenden Kommunalwahlen zu beteiligen.
Im Konsens mit allen Fraktionen in der Griesheimer Stadtverordnetenversammlung und mit einer umfasenden Bürgerbeteiligung haben wir in der Wahlzeit 2016 – 2021, Regeln für eine „gute Bürgerbeteiligung“ auf den Weg gebracht und beschlossen, die kontinuiertlich und mit Bürger:innen weiter entwickelt werden. Pauschale Unterstellungen von „Versagen“ oder „Missachtung“ weisen wir für uns und alle unsere demokratischen Kolleg:innen zurück.
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.